Die Sängerin Slimane, die bereits Gegenstand einer Untersuchung wegen „sexueller Belästigung“ ist, ist Gegenstand einer zweiten Untersuchung, dieses Mal wegen „sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung“, wie BFMTV am Dienstag, dem 19. November, erfuhr.
Gegen Sänger Slimane wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung“ eingeleitet, wie BFMTV am Dienstag, 19. November, erfuhr. Die Ermittlungen werden von der Abteilung für organisierte und spezialisierte Kriminalität der Interdepartementalen Direktion der Loire-Nationalpolizei durchgeführt.
Es handelt sich also um ein zweites Ermittlungsverfahren gegen den Sänger. Das erste Verfahren wegen „sexueller Belästigung“ wurde am 7. November von der Staatsanwaltschaft Saint-Etienne eröffnet, nachdem am Montag, dem 28. Oktober 2024, eine Beschwerde eingereicht worden war.
Annäherungsversuche und „mehrere Botschaften sexueller Natur“
Der in der ersten Beschwerde angeprangerte Sachverhalt ereignete sich angeblich im vergangenen Dezember am Rande eines Konzerts des Künstlers im Zénith in Saint-Étienne. Laut einer Quelle, die den Ermittlungen bei BFMTV nahe steht, fanden sie in zwei Phasen statt: am 17. Dezember 2023 – nach dem Slimane-Konzert – und dann in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember. Es ist dann der sechste Termin der „Cupid Tour“, die achtzehn Tage zuvor begonnen hat.
Laut einer den Ermittlungen nahestehenden Quelle bei BFMTV wirft dieser ehemalige Techniker Slimane in seiner Beschwerde insbesondere vor, ihn „gegen eine Wand gedrückt“ und ihn zum „Geschlechtsverkehr“ aufgefordert zu haben. Diese Tatsachen hätten sich am Abend des 17. Dezember 2023 nach Slimanes Konzert im Zénith in Saint-Étienne ereignet.
Nachdem er seine Annäherungsversuche abgelehnt hatte, erklärte dieser Techniker, er habe „mehrere Nachrichten sexueller Natur“ von der Sängerin erhalten. Diese Ereignisse hätten in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember 2023 stattgefunden.
Laut einer mit den Ermittlungen vertrauten Quelle bei BFMTV wurde dieser erste Beschwerdeführer am Montag, dem 18. November, von Ermittlern im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft Saint-Étienne eingeleiteten Voruntersuchung angehört.
Ein zweiter Beschwerdeführer im Alter von 33 Jahren, ebenfalls Techniker
Die zweite Beschwerde, die am Montag, dem 18. November, eingereicht wurde, wurde von Le Parisien enthüllt. Diesmal handelt es sich um eine Anzeige wegen „sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung“. Dieser zweite Beschwerdeführer, 33 Jahre alt, ist ebenfalls ein ehemaliger Techniker auf Slimanes Tour.
Wie beim ersten Beschwerdeführer ereignete sich der Sachverhalt angeblich in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember 2023 nach Slimanes Konzert im Zénith in Saint-Étienne. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Anwalt des ersten Klägers nicht auf unsere Anfragen reagiert. Das Gleiche gilt für das Gefolge des Sängers.
Für „sexuelle Belästigung, die durch die Nutzung eines digitalen oder elektronischen Mediums erschwert wird“, beträgt die Strafe 3 Jahre Freiheitsstrafe und 45.000 Euro Geldstrafe.
Boris Kharlamoff mit Tom Kerkour