13 Jahre nach den rechtsextremen Terroranschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya, bei denen 77 Menschen ums Leben kamen, hat in Norwegen ein neuer Prozess um die Haftstrafe des verurteilten Massenmörders Anders Behring Breivik begonnen.
Zum zweiten Mal hat Breivik eine gerichtliche Überprüfung beantragt, ob er auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann. Seine Erfolgsaussichten gelten als gering.
Breivik machte mit der rechten Hand eine rechtsextremistische Geste, als er eine Turnhalle des Hochsicherheitsgefängnisses Ringerike betrat, die zu einem provisorischen Verhandlungsraum umgebaut worden war, und zeigte erneut ein Plakat mit einer politischen Botschaft. „Ich bin kein Mensch. Ich bin seit 13 Jahren kein Mensch mehr“, sagte er laut der Nachrichtenagentur NTB bei seiner Ankunft vor Journalisten. Er sei ein „Kollektivist“ und ein „politischer Soldat“, der weiterhin seinen „Fraktionen“ diene, sagte der 45-Jährige. Über seinem rechten Ohr war auf seinem ansonsten kahlen Kopf ein rasiertes Z zu sehen, das seine Unterstützung für Russland anzeigte.
Auf die Frage, was er tun würde, wenn er freigelassen würde, sagte Breivik, er wolle Norwegen so schnell wie möglich verlassen, wenn es ihm gestattet würde. Zu Beginn des Prozesses begann Staatsanwältin Hulda Olsen Karlsdottir ihren Vortrag. Breivik sollte sich in den Mittagsstunden vor Gericht erklären.
Die schlimmsten Gewalttaten in der Nachkriegsgeschichte Norwegens
Am 22. Juli 2011 beging Breivik die schwersten Verbrechen in der Nachkriegsgeschichte Norwegens: Zunächst zündete er im Osloer Regierungsviertel eine Autobombe und tötete dabei acht Menschen. Anschließend verübte er auf Utøya ein Massaker unter den Teilnehmern des jährlichen Sommerlagers der Jugendorganisation der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. 69 überwiegend junge Menschen wurden auf der Insel getötet. Breivik begründete sein Vorgehen mit rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven.
Im Jahr 2012 wurde der Attentäter zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherungsverwahrung mit einer Mindeststrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Ablauf dieser Mindeststrafe ließ er Anfang 2022 prüfen, ob er auf Bewährung entlassen werden könne. Das damals zuständige Bezirksgericht Telemark lehnte den Antrag nach einer mehrtägigen Anhörung ab. Das nun zuständige Bezirksgericht Ringerike, Asker und Bærum hat ebenfalls drei Verhandlungstage bis Donnerstag angesetzt.
SDA
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