Die auf dem Papier konkretisierten Mängel im System sind hartnäckig. Obwohl für die Erlangung einer Vollmacht Belege erforderlich sind, entgehen gefälschte Dokumente oder selbstgefällige Beglaubigungen häufig den eingeschränkten Verwaltungskontrollen. Das Fehlen einer strengen Prüfung oder umfassender Rückverfolgbarkeitsmechanismen ermöglicht es nicht immer zu überprüfen, ob die Stimmrechtsvollmacht den Wünschen des Wählers entspricht. Hinzu kommen soziale oder familiäre Zwänge, insbesondere bei älteren oder isolierten Menschen, die manchmal als Orientierungshilfe für ihre Wahl herangezogen werden. Schon die Unterschrift des Bürgermeisters auf Vollmachten für Berufstätige oder Urlauber kann Verdacht erwecken: Er ist in Wirklichkeit Richter und Partei, wobei letzterer mitunter auch für seine Nachfolge kandidiert.
Am 25. November werden wir wissen, ob in bestimmten wallonischen Gemeinden erneut abgestimmt werden soll
Angesichts dieser Erkenntnisse ist es dringend erforderlich, die vorgelagerten Kontrollen zu verstärken, insbesondere durch die Überprüfung der vorgelegten Begründungen und Unterlagen. Es gibt zwar ein Vollmachtsregister, das Fehlen einer Vorabkontrolle ermöglicht jedoch keine Analyse und Aufdeckung von Anomalien. Informationskampagnen könnten die Wähler auch besser gegen die Risiken des Missbrauchs wappnen. Darüber hinaus sind vorbildliche Sanktionen für Betrugsverursacher notwendig, um das Vertrauen in das System wiederherzustellen. Der Schutz der Demokratie erfordert dringend eine Überprüfung dieses schwachen Glieds, des Stellvertretersystems. Andernfalls wird das Vertrauen der Bürger in die Wahlurne weiter schwinden, zum Nachteil der Demokratie selbst.