das Wesentliche
Ein Erlass legt fest, welche Belege nun erforderlich sind.
Die Information blieb unbemerkt, betrifft jedoch 5,8 Millionen französische Haushalte. Ein am 16. November erlassener Ministerialerlass ändert die Regeln für den Erhalt personalisierter Wohnbeihilfen, berichtet Capital.
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Die Liste der Dokumente, die bei einem ersten Antrag oder im Falle einer Verlängerung vorzulegen sind, wird tatsächlich um eine bestimmte Anzahl veralteter Dokumente bereinigt. Und dies, „aufgrund der automatischen Wiederherstellung bestimmter Informationen durch das CAF, die bereits von Antragstellern oder Begünstigten an andere Verwaltungen gemeldet wurden“, heißt es in dem Dekret.
Die neue Liste der unterstützenden Dokumente für einen APL-Antrag
- Ein Zustand von Menschen, die normalerweise im Haushalt leben
- Fotokopie beider Seiten des Personalausweises oder Reisepasses
- Die Höhe des Vermögens, wenn sein Wert 30.000 Euro übersteigt
- Eine Bescheinigung des Vermieters, die die Zuteilung (für Wohnzwecke), die Fläche, die Eignung der Unterkunft, insbesondere auf der Grundlage der energetischen Diagnose, sowie die Höhe der Miete begründet
- Eine Bankidentitätserklärung.