COCOMELON bedeutet ein melonencholisches Ende für Nachahmer-Konkurrenten

COCOMELON bedeutet ein melonencholisches Ende für Nachahmer-Konkurrenten
COCOMELON bedeutet ein melonencholisches Ende für Nachahmer-Konkurrenten
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Zusammenfassung

Im Fall von Treasure Studio Inc. & Anr. gegen Mohit Khungar & Anr. gewährte das Oberste Gericht von Delhi („das Gericht“) Treasure Studio Inc., den Machern des beliebten Kinder-YouTube-Kanals COCOMELON, Erleichterung, indem es eine Anordnung zur Löschung der Markenregistrierung der Beklagten erließ Es wurde festgestellt, dass derselbe Name der Marke des Petenten täuschend ähnlich ist.

Fallhinweis

Treasure Studio Inc., der Kläger Nr. 1, beantragte die Berichtigung und Entfernung der angefochtenen Marke, die vom Beklagten Nr. 1 mit der Antragsnr. 4072531, mit der Begründung, dass die Beklagten auf betrügerische Weise die Eintragung einer Marke „COCOMELON“ erhalten hätten, die der markanten und weltweit anerkannten Marke der Kläger sehr ähnlich sei.

Nachfolgend finden Sie einen Vergleich der von den Klägern und Beklagten verwendeten Noten.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Marke COCOMELON der Kläger um eine bekannte und von Natur aus unterscheidungskräftige Marke ohne Wörterbuchbedeutung handelte. Aufgrund seiner weitreichenden Kinderinhalte und der dazugehörigen Merchandise-Artikel erfreute es sich internationaler Beliebtheit, vor allem in Indien. Die Petenten haben die Eintragung der Marke „COCOMELON“ in verschiedenen Klassen in Indien und anderen Ländern erhalten, nämlich im Vereinigten Königreich, Kanada, Israel, den Vereinigten Staaten, Neuseeland, Australien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Malaysia, Singapur, Kambodscha, den Philippinen und der Europäischen Union.

Obwohl ihm die Bescheide zugestellt wurden, erschien der Beklagte nicht und das Gericht fuhr fort
ex-parte. Nach Prüfung der Fakten und Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beklagten die Schriftart, das Farbschema und das Gesamterscheinungsbild der COCOMELON-Marke der Kläger kopiert hatten, mit der Absicht, die Verbraucher zu täuschen, indem sie eine Assoziation mit der weithin bekannten Marke der Kläger herstellten. Das Gericht entschied, dass selbst geringfügige Abweichungen die Verletzung nicht negieren, wenn die Ähnlichkeit der Marken im Wesentlichen ähnlich ist.

Das Gericht ordnete die Entfernung der Marke der Beklagten aus dem Markenregister gemäß Abschnitt 57 des Markengesetzes von 1999 an und stellte fest, dass dies einen Verstoß gegen mehrere Bestimmungen darstellt, darunter Abschnitte 11(1), 11(2) in Verbindung mit Abschnitten 29(4). ), 11(3)(a), 11(3)(b), 11(10) und 18(4). Das Gericht wies das Markenregister an, die Registrierung des Beklagten Nr. 1 zu löschen und das Register entsprechend zu aktualisieren.

Relevante Absätze:

„20. Der obige Vergleich der beiden Marken zeigt deutlich, dass der Beklagte Nr. 1 hat die angegriffene Marke übernommen, indem sie die nahezu identische Schriftart- und Farbkombination kopiert hat und so einen Gesamteindruck der Marke der Kläger vermittelt hat

21. Um einen Verstoß zu begründen, ist es nicht erforderlich, dass die beanstandete Marke eine absolute Nachbildung der eingetragenen Marke des Klägers ist. Es würde ausreichen, wenn der Kläger nachweisen kann, dass die vom Beklagten übernommene Marke aufgrund der umfassenden Verwendung der Hauptmerkmale seiner Marke seiner Marke in erheblichem Maße ähnelt. Geringfügige Abweichungen oder Unterscheidungsmerkmale der verletzenden Marke wären nicht wesentlich, wenn sich herausstellt, dass die Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken so erheblich ist, dass die beanstandete Marke der eingetragenen Marke des Klägers ähnlich ist (siehe: Greaves Cotton Limited gegen Herrn Mohammad Rafi & Ors.2011 CO (COMM.IPD-TM) 297/2023 Seite 24 von 25 SCC OnLine Del 2596).

22. Somit ist klar, dass die Übernahme der angegriffenen Marke durch den Beklagten Nr. 1 ist unehrlich, unfair und in böser Absicht. Die Übernahme der angegriffenen Marke dürfte eine schädliche Verbindung zwischen den Waren und der Geschäftstätigkeit des Beklagten herbeiführen. 1, mit denen der Petenten, in den Köpfen der Handelsvertreter, Verbraucher und relevanten Teile der Öffentlichkeit.

23. Angesichts der vorstehenden ausführlichen Erörterung ist die Übernahme und Eintragung der identischen angegriffenen Marke in nahezu identischer Schriftart und Farbkombination durch den Beklagten Nr. 1, kann nicht im Markenregister eingetragen werden und kann gelöscht werden. „

Zitat:Treasure Studio Inc. & Anr. gegen Mohit Khungar & Anr., CO (COMM.IPD-TM) 297/2023 (Delhi High Court, 17. September 2024). Verfügbar unter https://indiankanoon.org/doc/169592831/.

Verfasst von Naika Salaria, Markenteam

Haftungsausschluss

Die Fallnotizen in diesem Blogbeitrag wurden von IP-Anwälten bei BananaIP Counsels auf der Grundlage ihrer Prüfung und ihres Verständnisses der Urteile verfasst. Es ist zu beachten, dass andere IP-Anwälte und Experten auf diesem Gebiet möglicherweise eine andere Meinung zu den Fällen haben oder daraus andere Schlussfolgerungen ziehen. Es empfiehlt sich, die Urteile zu lesen, bevor auf der Grundlage der Fallnotizen Entscheidungen getroffen werden.

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