Beim größeren Rückruf, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelistet unter dem Kürzel 14607R, handelt es sich um weltweit 342.179 Fahrzeuge der Typen A4, A6 und A8 aus den Baujahren 2005 bis 2010, davon vermutlich 128.959 aus Deutschland.
Bei den betroffenen Modellen geht es laut KBA um die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Ein „Software-Update am Motorsteuergerät und ggf. notwendige Arbeiten an Bauteilen“ sollen das Problem beheben.
Der zweite Rückruf (KBA-Kürzel 14571R) betrifft weltweit 262.264 Autos der Typen A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 aus den Baujahren 2010 bis 2017, davon 50.713 aus Deutschland. Hier entspricht die „AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022“, verrät das KBA.
Bedeutet: Audi hält geltende EU-Bestimmungen nicht ein und muss Abhilfe schaffen. AGR steht für Abgasrückführung. Wie der Fehler behoben werden soll, geht aus dem Rückruf – anders als üblich – nicht hervor.
Betroffene Halter werden vom KBA benachrichtigt, im Zweifel kann auch die Vertragswerkstatt weiterhelfen, zusätzlich hat der Hersteller für beide Aktionen unter der Telefonnummer 0800–28347378423 eine Service-Hotline eingerichtet.