Wahlrecht, Wahlverbot … Die Folgen der rechtskräftigen Verurteilung von Nicolas Sarkozy

Wahlrecht, Wahlverbot … Die Folgen der rechtskräftigen Verurteilung von Nicolas Sarkozy
Wahlrecht, Wahlverbot … Die Folgen der rechtskräftigen Verurteilung von Nicolas Sarkozy
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ICHEr wird im Gefängnis keinen einzigen Abend schlafen, dafür wird er allerdings mit einem Armband beschwert sein. An diesem Mittwoch, dem 18. Dezember, hat das Kassationsgericht die Berufung von Nicolas Sarkozy im sogenannten „Abhörfall“ offiziell zurückgewiesen.

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Der ehemalige Präsident der Republik, der wegen Korruption und Einflussnahme verurteilt wurde, muss ein Jahr mit einem elektronischen Armband absitzen. Mit dieser Strafe ist für denselben Zeitraum die Aberkennung seiner bürgerlichen Rechte verbunden. Daher werden dem ehemaligen Staatsoberhaupt in dieser Zeit viele Rechte entzogen.

Wahlrecht ausgesetzt und Sperre für ein Jahr

Artikel 131-26 des Strafgesetzbuches präzisiert die Konturen dieser Verbote der Bürgerrechte. Stellen wir uns vor, dass Emmanuel Macron erneut beschließt, die Nationalversammlung im Sommer 2025 erneut aufzulösen; sein Vorgänger könnte seinen Stimmzettel dann nicht mehr in die Wahlurne werfen, da ihm das Gesetz das Wahlrecht entzieht. Und was wäre, wenn Nicolas Sarkozy den Wunsch hätte, für ein politisches Amt zurückzukehren – zum Beispiel für eine vorgezogene Präsidentschaftswahl, die Jean-Luc Mélenchon oder Marine Le Pen fordern? Unmöglich, er ist nicht teilnahmeberechtigt.

LESEN SIE AUCH Nicolas Sarkozy verurteilte die Demütigung des ehemaligen PräsidentenZu diesen beiden schwerwiegenden Folgen kommt für den Berufsanwalt die Unmöglichkeit hinzu, „eine richterliche Funktion auszuüben oder als Sachverständiger vor Gericht aufzutreten, eine Partei vor Gericht zu vertreten oder zu unterstützen“. Schließlich kann Nicolas Sarkozy vor Gericht nicht aussagen, „außer um einfache Aussagen zu machen“.

Kann Nicolas Sarkozy seine Ehrenlegion verlieren?

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die verurteilte Person kein Vormund oder Betreuer sein darf. Dieser Entzug „darf im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat eine Dauer von zehn Jahren und im Falle einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten“, heißt es abschließend.

Da Nicolas Sarkozy kein öffentliches Amt innehat, muss er nicht befürchten, dass er dieses nicht ausüben kann, wie es auch das Strafgesetzbuch vorsieht. Eine weitere mögliche, weniger bekannte und symbolträchtige Konsequenz betrifft die Ehrenlegion: Der ehemalige Präsident könnte dieses Abzeichen tatsächlich verlieren.

LESEN SIE AUCH „Beunruhigend“: Nicolas Sarkozy kritisiert die Ernennung von François BayrouSeit der Gründung des Ordens im Jahr 1802 bekleidet das Staatsoberhaupt die höchste Position des Großmeisters des Nationalen Ordens der Ehrenlegion, die höchste Würde. Dieser Titel wird jedem Präsidenten der Republik bei seiner ersten Amtseinführung von Rechts wegen verliehen. Nicolas Sarkozy profitiert also seit 2007 davon. Doch seine Strafe setzt ihn potenziell der Ausgrenzung aus.

Emmanuel Macron hat die Karten in der Hand

Gemäß Artikel R91 des Kodex der Ehrenlegion, der Militärmedaille und des Nationalen Verdienstordens sind „, die wegen Straftaten verurteilt wurden und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden, ohne Bewährung von mindestens einem Jahr vom Orden ausgeschlossen.“ ” Nicolas Sarkozy fällt in diese zweite Kategorie.


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Antwort

Artikel R106 legt fest, dass „Ausschluss und Suspendierung durch Dekret des Präsidenten der Republik ausgesprochen werden“. Der Entzug der Ehrenlegion (und der des Tragens der Insignien) erfolgt daher nicht automatisch. In Ermangelung eines im Amtsblatt veröffentlichten Dekrets des Staatsoberhaupts herrscht der Status quo vor. Würde Emmanuel Macron es daher wagen, seinem Vorgänger diesen Trafalgar-Schlag zu versetzen?

LESEN SIE AUCH Sarkozy und Hollande, das geheime AbendessenNach der Entscheidung des Kassationsgerichts kündigte Nicolas Sarkozy an, dass er die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verweisen werde, sein letztes Rechtsmittel. Dieses Verfahren verhindert jedoch nicht die Anwendung der verhängten Sanktionen. Würde er seiner Ehrenlegion entzogen, würde er als zweites Staatsoberhaupt in die Geschichte eingehen, das seine Auszeichnung verlor, nach Philippe Pétain, der bereits versucht hatte, Charles de Gaulle daraus zu entfernen.

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