Ein städtischer Erlass erlaubt dem Weihnachtsmann, über die Stadt Saint-Genis-Laval zu fliegen

Ein städtischer Erlass erlaubt dem Weihnachtsmann, über die Stadt Saint-Genis-Laval zu fliegen
Ein städtischer Erlass erlaubt dem Weihnachtsmann, über die Stadt Saint-Genis-Laval zu fliegen
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Das Rathaus erließ eine Anordnung, die es dem Weihnachtsmann erlaubte, in der Nacht von Dienstag, 24. Dezember, auf Mittwoch, 25. Dezember, über die Stadt zu fliegen. Den Bewohnern werden Anweisungen gegeben.

„Ein außergewöhnlicher Erlass.“ In der Stadt Saint-Genis-Laval (Rhône) warten Jung und Alt in der Nacht von Dienstag, 24. Dezember, auf Mittwoch, 25. Dezember, auf die Ankunft des Weihnachtsmanns. Um seine Ankunft zu erleichtern, erließ die Gemeinde eine Anordnung, die ihm erlaubte, die Stadt zu überfliegen.

„Der Weihnachtsmann ist berechtigt, den Luftraum über dem gesamten Gemeindegebiet (…) frei zu überfliegen, um Weihnachtsgeschenke zu verteilen, sobald die Kinder eingeschlafen sind, ist er auch berechtigt, Loopings am Himmel zu machen.“ die Ladestationen der Stadt nutzen, um seinen Schlitten anzutreiben“, heißt es in Artikel 1 des Erlasses.

Parken Sie Ihren Schlitten auf Dächern, auf Straßen und im Park

Auch der Weihnachtsmann kann seinen Schlitten auf den Dächern, in den Straßen und im Beauregard Park parken. „Er muss die Kacheln reparieren, die er bei der Landung beschädigt. Er kann sich auch von Elfen begleiten lassen, die ihm bei dieser Aufgabe helfen“, heißt es jedoch in Artikel 2 des Erlasses.

Im Gegenzug sieht das Dekret vor, dass die Kinder der Stadt einen Snack, ein paar Kekse und ein Glas Milch für die Elfen und Bio-Karotten für die Rentiere oder eine Zeichnung für den Weihnachtsmann bereitstellen müssen.

„Achten Sie darauf, keine Girlanden herumliegen zu lassen, in denen er sich mit den Füßen verfangen könnte“, warnt die Gemeinde, die angibt, dass die Stadtpolizei insbesondere „für die ordnungsgemäße Nutzung der Himmelsroute“ verantwortlich sein wird.

Die Anordnung wird am Ende der Mission des Weihnachtsmanns aufgehoben.

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