Nach der Veröffentlichung des neuen Finanzgesetzes im Amtsblatt treten die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, da mehrere besorgte Teile der marokkanischen Gesellschaft auf diese Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kaufkraft warten, insbesondere Rentner. Auszubildende und Mitarbeiter.
In einem zusammenfassenden Memorandum der Generaldirektion Steuern wurden die im Finanzgesetz Nr. 60.24 von 2025 enthaltenen neuen Steuermaßnahmen überprüft, die ab Januar nächsten Jahres in Kraft treten und in der jährlichen Aktualisierung des Allgemeinen Steuergesetzbuchs offiziell festgelegt wurden das Jahr 2025.
In dem Memorandum heißt es: „Ziel der Einkommensteuerreform ist es, die Steuerbelastung der Steuerpflichtigen zu verringern und ihr Einkommen zu verbessern, indem die schrittweise Aufstellung der Einkommensteuersätze neu angepasst wird und die erste Befreiungsstufe für Personen mit einem Einkommen von 30.000 bis 40.000 Dirham angehoben wird.“ , während die anderen Steuersätze überprüft werden, mit dem Ziel, sie zu erweitern und den darauf erhobenen Steuersatz zu senken sowie den Grenzsteuersatz von 38 % auf 37 % zu senken.“
Im gleichen Zusammenhang sah das Gesetz eine Erhöhung der jährlichen Einkommensteuerermäßigung für Familienausgaben von 360 auf 500 Dirham für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen vor. Die jährliche Obergrenze für diese Kürzung wurde ebenfalls von 2.160 auf 3.000 Dirham angehoben, wobei sechs Familienangehörige weiterhin davon profitieren.
In dem Memorandum heißt es außerdem, dass der Betrag der Gutscheine für Lebensmittelkosten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, von 30 auf 40 Dirham erhöht wird, mit der Möglichkeit, die oben genannten Gutscheine elektronisch zu bezahlen.
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Sie wies darauf hin, dass die Einkommensteuer auf Altersrenten, die im Rahmen der Grundrentensysteme gezahlt werden, ab dem 1. Januar 2026 befreit wird. Als Übergangsmaßnahme wird eine 50-prozentige Reduzierung der Einkommensteuer auf die oben genannte Rente gewährt Die Renten werden im Jahr 2025 in Anspruch genommen.
Mit dem Finanzgesetz von 2025 wurden die Befreiungsbedingungen für die Ausbildungsvergütung überarbeitet, indem die Vorteile der Einkommensteuerbefreiung gemäß Artikel 57-16 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs auf eine monatliche Gesamtausbildungsvergütungsgebühr von maximal 6.000 Dirham ausgeweitet wurden zum Wohle aller Auszubildenden, also auch derjenigen, die kein Zeugnis haben.
Auch die Ausbildungszeit, für die diese Befreiung in Frage kommt, wurde von 24 auf 12 Monate verkürzt. Der Auszubildende profitiert bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten weiterhin von der Befreiung von der Ausbildungsvergütung; Profitieren Sie von der Einkommensteuerbefreiung für einen Zeitraum von 24 Monaten, wenn der Praktikant im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags beschäftigt ist, mit einem maximalen monatlichen Gesamtgehalt von 10.000 Dirham.
Die Regierung hat außerdem beschlossen, den Schwellenwert für den Abzug der Immobilieneinkommenssteuer an der Quelle zu Harmonisierungszwecken von 30.000 auf 40.000 Dirham anzuheben.