Aufgrund des Krieges setzt die Ukraine ihre Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Charta der Menschenrechte teilweise aus.
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Die Ukraine setzt ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Menschenrechte „teilweise aus“.
Die Behörden informierten offiziell den Europarat und machten das im Land geltende Kriegsrecht geltend.
Artikel 15 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erlaubt der Ukraine, auf eine teilweise und vorläufige Aussetzung ihrer Verpflichtungen zurückzugreifen.
Das Kriegsrecht schränkt insbesondere den Schutz der Wohnung, das Briefgeheimnis, die Nichteinmischung in das Privatleben oder die Meinungs-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Das Kriegsregime betrifft insbesondere Einschränkungen der Rechte von Männern im wehrfähigen Alter.
Die Ukraine leidet unter einem Mangel an Rekruten und militärischer Ausrüstung.
Westlich von Kiew baute die Stadt Riwne ein sowjetisches Denkmal für den Zweiten Weltkrieg ab, um es an Schrotthändler zu verkaufen und mit dem Erlös Drohnen zu kaufen.