Der belgische Staat wird wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Kolonisierung des Kongos verurteilt

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Simone Ngalula, Monique Bitu Bingi, Léa Tavares Mujinga, Noelle Verbeken und Marie-José Loshi, die fünf Frauen gemischter Abstammung, die am 29. Juni 2020 in Brüssel eine Beschwerde gegen den belgischen Staat eingereicht haben. FRANCISCO SECO / AP

Sie werden jahrzehntelang auf diesen Moment gewartet haben, und ihre Freude entsprach dem Ereignis am Montag, dem 2. Dezember, als das Brüsseler Berufungsgericht zu ihren Gunsten entschied: Die Richter befanden, der belgische Staat habe sich der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ schuldig gemacht fünf Frauen gemischter Abstammung, geboren im ehemaligen Belgisch-Kongo (heute Demokratische Republik Kongo) als Tochter einer schwarzen Mutter und eines weißen Vaters. Léa Tavares Mujinga, Monique Bitu Bingi, Noelle Verbeken, Simone Ngalula und Marie-José Loshi waren 21 Monate alt (die Jüngsten), 5 Jahre alt (die Ältesten), als sie gewaltsam entführt, in religiösen Einrichtungen untergebracht, dann ihren Eltern überlassen und freigelassen wurden zur Zeit der Unabhängigkeit des Landes, im Juni 1960.

Die gemischte Rasse oder „Mulatten“ „Kinder der Schande und Sünde“, Nach Ansicht der damaligen politischen und religiösen Autoritäten stellte sie in den Augen des Kolonialregimes eine doppelte Bedrohung dar. „Ihm zufolge gefährdeten sie die Vormachtstellung der weißen Rasse und riskierten auch, einen Aufstand der Schwarzen auszulösen.“sagte Michèle Hirsch, eine der Anwälte der fünf Kläger.

Eine „allgemeine und systematische“ Politik

Im Mai 2023 erkannte ein Strafgericht die Tragödien und die Gewalt an, die diese fünf Frauen erlitten hatten, die alle ihren Familien im Namen einer Politik entrissen wurden, die 1913 von Joseph Pholien, einem Politiker, der 1950 Premierminister werden sollte, definiert wurde: „Kein Mittel ist radikal genug, um die Entstehung von Mischlingen zu verhindern. » Ohne mit den Anwälten des Staates übereinzustimmen, die der Ansicht waren, dass es sich bei diesem Prozess um einen Prozess gegen jegliche Kolonisierung handeln könnte, waren die Richter erster Instanz dennoch davon ausgegangen, dass Belgien sich keiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hatte; dieser Gedanke existierte ihrer Meinung nach damals nicht Zeit der Tatsachen.

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Das Berufungsgericht hob dieses Urteil vollständig auf: Die kleinen Mischlinge wurden allein aufgrund ihrer Herkunft und aufgrund einer Police entfernt „allgemein und systematisch“sagte sie. Sie hält ihre Entführung für einen unmenschlichen Akt der Verfolgung und stellt sie einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich. „nach den Grundsätzen des Völkerrechts, die durch das Statut des Nürnberger Tribunals anerkannt und 1946 von den Vereinten Nationen in das Völkerstrafrecht integriert wurden“.

Das nach dem Zweiten Weltkrieg zur Beurteilung der Verbrechen des Nationalsozialismus eingerichtete Nürnberger Tribunal qualifizierte die Entführung von Kindern unter 7 Jahren als„unmenschliche Tat“. Die belgischen Richter erklärten es für unanfechtbar und stützten sich zudem auf die Gesetze ihres Landes über Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung. Diese 1998 und 2003 verabschiedeten Texte sahen vor, dass sie auf alle Verstöße anwendbar seien, auch auf diejenigen, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden. „ Heute erleben wir die erste begründete Verurteilung eines Staates wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der Kolonialisierung begangen wurden.kommentiert Michèle Hirsch.

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