Drama am Neujahrsmorgen in Esch: Ein Mann starb, nachdem er von zwei Minderjährigen erstochen wurde, von denen einer sein Sohn und der andere sein Stiefsohn war. Die Staatsanwaltschaft gibt weitere Einzelheiten zu dieser schmutzigen Angelegenheit bekannt.
Nach Informationen von RTL haben zwei Minderjährige im Alter von 15 bzw. 16 Jahren am Neujahrsmorgen einen nahen Verwandten erstochen.
Die Informationen wurden gerade von der Staatsanwaltschaft bestätigt, die weitere Einzelheiten liefert.
Die Polizei wurde am Morgen des 1. Januar zu einem Haus in Esch-sur-Alzette gerufen, wo Ein 54-jähriger Mann wurde schwer verletzt aufgefunden. Trotz des schnellen Eingreifens der Rettungskräfte verstarb diese Person kurz darauf im Krankenhaus. Die luxemburgische Staatsanwaltschaft beantragte eine Obduktion.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lassen die ersten Elemente der Untersuchung den Schluss zu, dass „ein mit einem Messer begangener Angriff, der zum Tod der betreffenden Person führt. Die mutmaßlichen Täter (Sohn bzw. Stiefsohn des Opfers) sind zwei Minderjährige. In der ersten Phase hatten die Minderjährigen den Tatort verlassen und waren auf der Flucht.“
Einer der Jugendlichen, 16 Jahre alt, konnte schließlich am 1. Januar von Spezialeinheiten der Polizei ausfindig gemacht und festgenommen werden. Der zweite, 15-jährige, wurde am nächsten Tag festgenommen.
Eine Untersuchung, die erst am Anfang stehe, erinnert die Staatsanwaltschaft
Es wurde Kontakt zu einem Ermittlungsrichter aufgenommen, um eine Untersuchung zu den Straftaten „Vatermord, Attentat, Mord” fährt die Anklage fort, die das wie folgt präzisiert Taten werden Minderjährigen vorgeworfenIhre Aufsicht wurde einem Jugendrichter übertragen.
Die beiden Jugendlichen wurden im Beisein eines Anwalts von der Kriminalpolizei befragt. Eine psychiatrische Untersuchung des 16-jährigen Minderjährigen wurde sofort entschieden, woraufhin der Jugendrichter eine vorläufige Untersuchungshaft für ihn in der Justizvollzugsanstalt Luxemburg anordnete.
Was den 15-jährigen Minderjährigen anbelangt, so wurde er auf der Grundlage einer vorläufigen Sorgerechtsmaßnahme auf Beschluss des Jugendrichters in der UNISEC-Sicherheitseinheit untergebracht.
Die Anklage erinnert daran: „„Die Ermittlungen befinden sich in einem frühen Stadium und es müssen noch zahlreiche Kontrollen durchgeführt werden, sodass keine weiteren Einzelheiten bekannt gegeben werden können.“ und dass das Untersuchungsgeheimnis, die Unschuldsvermutung und die Rechte der Verteidigung respektiert werden müssen.
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