Berufskammern: Überarbeitung der Wählerlisten

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Die für die Überarbeitung der Wählerlisten der Berufskammern zuständigen Verwaltungskommissionen hielten vom 5. bis 9. Januar ihre Sitzungen ab, die der jährlichen Überarbeitung dieser Listen für das Jahr 2025 gewidmet waren, heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums.

In dieser Pressemitteilung zum Fortgang des jährlichen Revisionsprozesses der Wählerverzeichnisse der Berufskammern teilt der Innenminister den Fachleuten mit, dass „die vorläufigen Korrekturtabellen einschließlich der von den oben genannten Kommissionen getroffenen Entscheidungen am Freitagmorgen hinterlegt wurden.“ mit den Dienststellen der örtlichen Verwaltungsbehörden, denen der Wahlkreis zusteht, sowie dem Sitz der Berufskammern.

Interessierte Parteien können die oben genannten Korrekturtabellen im Zeitraum vom 10. bis 18. Januar einsehen, fügt dieselbe Quelle hinzu.

Das Ministerium erinnert Berufstätige, die die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht in den Wählerlisten der Berufskammern eingetragen sind, daran, dass sie ihre Registrierungsanträge in der Zeit von bei den Büros der örtlichen Verwaltungsbehörde einreichen können, die dem Ort der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit am nächsten liegen 10. bis 18. Januar.

Neue Registrierungsanträge werden den Verwaltungskommissionen vorgelegt, um sie in den dafür vorgesehenen Sitzungen vom 10. bis 14. Februar 2025 zu prüfen und darüber zu entscheiden.

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