Belgien und Deutschland vereinbaren, die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll zu verbessern

Belgien und Deutschland vereinbaren, die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll zu verbessern
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Laut Innenministerin Annelies Verlinden und Finanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V) zielt der gemeinsam mit der deutschen Innenministerin Nancy Faeser und Botschafter Martin Kotthaus unterzeichnete Vertrag darauf ab, den Geschmack eines bilateralen Vertrags zur Lösung dieser Probleme wiederherzustellen Probleme, die aber nach 20 Jahren nicht mehr den Anforderungen einer engen Zusammenarbeit mit deutschen Diensten entsprachen.

Die Verhandlungen zur Modernisierung des Textes begannen im Jahr 2015.

Eine solche Zusammenarbeit besteht bereits mit den Niederlanden und Luxemburg. Seit dem 1. Oktober 2023 ist das neue Benelux-Polizeikooperationsabkommen in Kraft. Es ermöglicht den Polizeidiensten insbesondere, Verdächtige zu verfolgen, Observationen durchzuführen und Informationen über die Landesgrenzen in den Niederlanden und nach Luxemburg hinweg einfacher auszutauschen.

Das am Montag mit Deutschland unterzeichnete Abkommen ermöglicht es Polizei und Zoll, in gleicher Weise mit ihren deutschen Kollegen zusammenzuarbeiten.

Im Mittelpunkt des Abkommens steht vor allem der Informationsaustausch, beispielsweise die Möglichkeit, Kennzeichenlisten gemeinsam zu nutzen.

Die beiden Länder werden somit in der Lage sein, Kennzeichen in ihre jeweiligen ANPR-Systeme zu integrieren, um ein Fahrzeug, das Opfer oder Verdächtige transportiert, schnell zu lokalisieren, wenn das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person gefährdet ist, oder um schwere Straftaten zu verhindern.

Im Rahmen der geltenden europäischen, belgischen und deutschen Vorschriften können die beiden Länder die ausgetauschten Informationen nach Genehmigung auch an andere öffentliche Dienste weitergeben.

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