Mögliche Mähzeiten in Montbéliard

Mögliche Mähzeiten in Montbéliard
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(anschauliches Foto)

Zum Schutz aller gelten in Montbéliard Vorschriften für Einzelpersonen für die Verwendung Rasenmähern, aber allgemeiner für jeglichen Lärm, der durch Heimwerken oder Gartenarbeit verursacht wird, wie z. B. die Verwendung eines Hochdruckreinigers, einer Kettensäge oder eines anderen lauten Geräts. Die Nutzung ist daher von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 19:30 Uhr, am Samstag von 9:00 bis 15:00 Uhr möglich bis 19:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Hauptbestimmungen des Präfekturerlasses „Lärm“.

In Ermangelung eines Gemeindebeschlusses in der Gemeinde gilt der Präfekturbeschluss Nr. 2005 1904 01841, der Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und samstags von 14:00 bis 19:30 Uhr zulässt 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:30 Uhr, Sonn- und Feiertage von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Und die Profis?

In Bezug auf Lärm im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit sieht Artikel 14 des Präfekturerlasses Folgendes vor: „ Lärmarbeiten, öffentliche oder private Baustellen, die auf und unter öffentlichen Straßen, auf Privatgrundstücken, in Innenräumen oder im Freien ausgeführt werden, sind an jedem Wochentag von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 12:30 Uhr verboten Von 13:00 bis 13:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig, mit Ausnahme von notfallmäßigen Eingriffen der öffentlichen Hand (z. B. Reparaturen), die in diesem Fall der Gemeindeverwaltung gemeldet werden müssen„.

Info > Präfekturverordnung Doubs Nr. 2005 1904 01841

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