Freiburg will seine richterliche Gewalt „tiefgreifend“ neu ordnen, um sie effizienter zu machen

Freiburg will seine richterliche Gewalt „tiefgreifend“ neu ordnen, um sie effizienter zu machen
Freiburg will seine richterliche Gewalt „tiefgreifend“ neu ordnen, um sie effizienter zu machen
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Ziel des gesamten Prozesses ist die Verbesserung der Organisation und Funktionsweise der Justiz mit dem Ziel der Rationalisierung und Effizienzsteigerung. Und das alles „unter Beibehaltung der Qualität der Dienstleistungen und Gewährleistung des Zugangs zur Justiz in den Regionen“.

Ein einziges Strafgericht

Die erste Achse bestehe darin, die Justizbehörden in fünf statt 18 Einheiten zusammenzufassen, präzisierten die Redner, darunter Johannes Frölicher, Kantonsrichter und Präsident des Justizrates. Das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht bleiben unverändert.

Andererseits werden die Strafbezirksgerichte, das Wirtschaftsstrafgericht und das Jugendstrafgericht zu einem einzigen Strafgericht zusammengefasst, das aus drei Gerichten besteht. Diese werden aus einem allgemeinen Gericht, einem Jugendgericht und einem Wirtschaftsgericht bestehen.

Andererseits werden die Zivilbezirksgerichte und die Friedensrichter in einem aus sechs Gerichten bestehenden Zivilgericht zusammengefasst. Es wird ein allgemeines Gericht, ein Arbeitsgericht, ein Mietgericht, ein Gericht für den Schutz von Kindern und Erwachsenen, ein Handelsgericht und ein Gericht für die ordentliche Gerichtsbarkeit geben.

Eine zentralisierte Koordinierungsstelle

Organisatorische Änderungen bedeuten keine physische Gruppierung von Richtern und Mitarbeitern an einem einzigen Ort. Sie werden durch die Digitalisierung mit der Umsetzung des Projekts Justitia 4.0 auf Bundesebene und der Entwicklung von E-Justiz auf kantonaler Ebene erleichtert. Darüber hinaus wird über eine Infrastrukturstrategie nachgedacht.

Die zweite Hauptachse betrifft die Schaffung eines Koordinierungsgremiums. Dieses zentralisierte Gremium steht unter der Aufsicht des Justizrates, ist aber von diesem unabhängig und hat die Aufgabe, die Koordinierung zwischen den fünf Einheiten sicherzustellen. Es wird sich aus den Präsidenten des letzteren zusammensetzen.

Das Leitungsorgan muss zudem die Entwicklung von Projekten zu seinen Gunsten unterstützen und die Harmonisierung von Prozessen fördern. Es wird sich auf die Generalsekretäre der Justiz stützen, eine neue Funktion, die insbesondere für die administrative Leitung der fünf Gerichte zuständig sein wird.

Der Wunsch, die Versöhnung zu fördern

Der dritte Teil der Reform zielt darauf ab, die Schlichtung durch die Schaffung zweier neuer Einheiten zu fördern, nämlich einer allgemeinen Schlichtungsbehörde und einer Schlichtungsbehörde für Arbeitsrechtsangelegenheiten. Sie werden der aktuellen Mietvertragsschlichtungskommission hinzugefügt.

Weitere Änderungen umfassen die Reduzierung der Zahl der Gutachter, die Unterstellung der Präfekten unter die Aufsicht des Justizrates, wenn sie als Verwaltungs- oder Strafgerichtsbarkeit tätig sind, und die Verbesserung der Erstattung der Rechtshilfe.

Die Revision beinhaltet auch die Erhöhung des Streitwerts, die es den Präsidenten der Arbeitsgerichte und Pachtgerichte ermöglicht, allein zu entscheiden. Eine zweite Änderung des Justizgesetzes wird zur Konsultation vorgelegt, um die Präfekturen als zuständig für die Durchführung von Räumungsklagen in Mietangelegenheiten zu benennen.

Der Vorentwurf definiert die neue allgemeine Organisation der richterlichen Gewalt. Vorbehaltlich der Annahme durch den Grossen Rat werde die konkrete Umsetzung der Revision einige Zeit in Anspruch nehmen, präzisierte Romain Collaud. Dafür ist die Einrichtung einer spezifischen Projektorganisation erforderlich.

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