Häusliche und sexuelle Gewalt: Der Bundesrat will die Unterstützung für Opfer stärken

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Veröffentlicht am 9. Oktober 2024 um 14:02 Uhr. / Geändert am 9. Oktober 2024 um 14:04 Uhr

„Opfer von Gewalt benötigen oft unmittelbar nach dem Vorfall medizinische Versorgung. Die Verletzungen müssen zudem schnellstmöglich von einem Gerichtsmediziner beobachtet und die Spuren festgestellt werden können. Die Beobachtung des Bundesrates ist nicht neu, allerdings weichen die kantonalen Gepflogenheiten bei der Unterstützung stark voneinander ab. Und obwohl es wichtig ist, dass Opfer einfachen Zugang zu Nothilfe durch medizinisches Personal haben, bieten nicht alle Kantone einen 24-Stunden-Zugang zu einem spezialisierten Dienst an.

Um insbesondere diese Defizite zu beheben und die Versorgung im Land zu harmonisieren, schlägt die Regierung an diesem Mittwoch eine Revision des Opferhilfegesetzes (LAVI) vor, die bis zum 24. Januar 2025 zur Vernehmlassung steht. Ziel dieser Entwicklung ist : Klärung der Rollenverteilung zwischen Kantonen und Bund, Harmonisierung der Qualitätskriterien der Versorgung sowie Gewährleistung der Hilfeleistung und des freien Zugangs zu medizinisch-rechtlichen Unterlagen im gesamten Gebiet.

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