Die 13. AHV-Rente könnte auf einmal am Ende des Jahres ausbezahlt werden – rts.ch

Die 13. AHV-Rente könnte auf einmal am Ende des Jahres ausbezahlt werden – rts.ch
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Der Bundesrat zeigte sich am Freitag offen für die Möglichkeit, die 13. AHV-Rente einmal jährlich, also im November oder Dezember, auszuzahlen. Einen entsprechenden Antrag hatte der Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark im vergangenen März eingereicht.

In sein TextDer Umzugsunternehmer schreibt: „Für mich ist die 13. AHV-Rente ebenso wie der 13. Monatslohn etwas Besonderes, das über eine einfache Erhöhung hinausgeht: Es ist die Anerkennung einer Leistung, eine Sonderzahlung am Jahresende.“ das Freude bereitet und neue materielle Perspektiven bietet.“

Er bittet daher darum, die Initiative für eine 13. AHV-Rente nicht durch eine Erhöhung der zwölf Monatsrenten umzusetzen. „Das Volk hat einer 13. AHV-Rente analog zum 13. Monatslohn zugestimmt und diese müssen wir ihnen geben“, meint er.

Zahlungsbedingungen untersucht

Ohne eine detaillierte Stellungnahme abzugeben, nimmt der Bundesrat die Motion an. Er muss die Zahlungsbedingungen in einer Bestellung regeln. Die Möglichkeit einer Erhöhung der monatlichen AHV-Rente um 8,3 % anstelle einer 13. Rente im Dezember wurde bereits erwähnt. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wies auf eine Frage in der Frühjahrssession darauf hin, dass eine solche Lösung verfassungsgemäß sei, auch wenn sie nicht ganz dem Titel der Initiative entspreche.

Ende März stellte der Minister für Sozialversicherung eine Strategie zur Finanzierung dieser 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge und möglicherweise der Mehrwertsteuer vor. Das zuständige Nationalkomitee war von diesem Projekt nicht überzeugt. Sie will die nächste große AHV-Reform abwarten, um den Finanzierungsmechanismus für die 13. Rente festzulegen.

>> Lesen Sie auch: Die Finanzierungsstrategie für die 13. AHV-Rente überzeugt die Nationalkommission nicht

ats/edel

#Swiss

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