Ein neues Beziehungsmodell muss Paaren, die nicht heiraten wollen, Rechtssicherheit geben. Gleichzeitig sollte die Ehe nicht geschwächt werden.
Verliebt, verlobt, in einer Lebenspartnerschaft. Der Ständerat hat den Grundstein für ein neues Paarbeziehungsmodell in der Schweiz gelegt: das PACS. Es ist die Abkürzung für „Bürgersolidaritätspakt“, ein in Frankreich bereits eingeführtes Modell.
In der Schweiz würde ein PACS dazu dienen, „die Rechtssicherheit von Menschen zu gewährleisten, die in einer stabilen Paarbeziehung leben“. Konkret liegt es auf halbem Weg zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft. In der Westschweiz gibt es in den Kantonen Genf und Neuenburg bereits eine solche Regelung. Also, Es geht darum, Gesetzeslücken für unverheiratete Paare zu schließen. Die Rechtskommission des Ständerats hat nun die Eckpunkte definiert und die Verwaltung beauftragt, ein konkretes Projekt zu entwickeln.
Keine Namensänderung während eines PACS
Aufgrund der Geheimhaltung der Kommission kann Staatenberater Andrea Caroni (PLR/AR) die genauen Linien nicht nennen. Caroni, der die Intervention initiierte, verweist auf die kurze Pressemitteilung seiner Kommission. Ein PACS müsse „Paaren eine gewisse Sicherheit und gegenseitige Anerkennung bieten und gemeinsame Kinder im Falle einer Trennung schützen“. Aber fast noch wichtiger ist, was das PACS nicht hat: nämlich „keine Auswirkung auf den Familienstand, den Namen, die Abstammung oder die Steuersituation“.
Es geht darum, die Ehe nicht zu schwächen oder zu konkurrenzfähig zu machen. Vertreter des Zentrums und der UDC befürchten, dass der Austausch von Bündnissen an Attraktivität verliert, wenn die Pacs zu mächtig werden. Caroni spricht daher bewusst von „Plus-Kohabitation“ und nicht von „leichter Ehe“. Gleichzeitig, und das weiß auch Andrea Caroni, muss das „Plus“ wichtig genug sein, damit das Modell ansprechend wirkt.
Andrea Caroni ist PLR und Ständerat von Appenzell AusserrhodenBild: Schlussstein
Automatische gemeinsame elterliche Sorge abgelehnt
Die Rechtskommission des Ständerats hat dagegen entschieden, dass die gemeinsame Sorge automatisch für jedes Kind ab der Geburt gilt. Mit sechs zu drei Stimmen und einer Enthaltung lehnte sie eine Intervention von Nationalrat Philippe Nantermod (PLR/VS) ab. Schon heute ist die gemeinsame elterliche Sorge für unverheiratete Paare faktisch üblich, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der gemeinsamen Erklärung des Paares. Der Gegenstand wurde von der Nationalratskommission ohne Widerspruch angenommen. Ziel war die Harmonisierung des Rechts für unverheiratete und verheiratete Paare. (mg)
Die Mitwirkungspflicht wird zur Regel
Nähere Angaben will der PLR-Politiker nicht machen, weist aber dennoch darauf hin, dass sich die Kommission von dem Bericht zum PACS inspirieren ließ, den der Bundesrat im Jahr 2022 veröffentlichte. Es zeigt sich, dass Paare, die im PACS leben, sich gegenseitig Beistand und gegenseitige Unterstützung versprechen die Dauer der Beziehung. Ebenfalls, Gemeinschaftsunterkünfte werden wahrscheinlich geschützt.
Caroni hebt noch einen weiteren Vorteil hervor:
„Mit einem PACS können wir Dritten – Einzelpersonen und Behörden – zeigen, dass wir zusammen sind“
Er nennt Pensionskassen, bei denen es dann einfacher wäre, sich gegenseitig als Begünstigte zu registrieren. Oder das CFF – ein PACS würde einen einfacheren Zugang zum AG Duo ermöglichen, das ein Partnerschaftszertifikat erfordert.
Die Nachteile für unverheiratete Paare zeigen sich zumindest formal besonders deutlich am Krankenbett. Bei einer Lebensgemeinschaft besteht kein grundsätzliches Vertretungsrecht. Anders wäre es bei einem PACS: In diesem Fall hätte der gesunde Partner zweifellos das Recht, seinen Partner in medizinischen Angelegenheiten zu vertreten, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage wäre.
Für Caroni ist das PACS-Modell im Gegensatz zur Ehe „im Prinzip auf die Dauer der Beziehung beschränkt“. Was er nicht sagt, aber zumindest andeutet: Fragen der Erbschaft oder des Unterhalts im Falle einer Trennung sollten nicht im PACS geregelt werden.
Für Jung und Alt
Zielgruppe dieser neuen Beziehungsform wären für Caroni junge Paare, die zwar zusammenleben, aber (noch) nicht heiraten wollen. Mit einem PACS könnten sie „sich gegenseitig, aber auch vor Dritten schützen“. Aber es wäre auch so „eine einfache Möglichkeit, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen“ für ältere Menschen in einer neuen Beziehung – Caroni zitiert unter anderem verwitwete Menschen.
Wir können uns vorstellen, dass ein PACS auf einfache Weise beim Notar oder beim Standesamt abgeschlossen – und ebenso einfach wieder aufgelöst werden könnte. Oder wie es im Bundesratsbericht in der schönsten Beamtensprache heißt: „Mitteilung der Auflösung des PACS an die Behörde, die das PACS registriert hat, mit dem Ziel, den Eintrag im Register zu löschen.“
Andrea Caroni sagt, er sei „sehr zuversichtlich“ hinsichtlich des Ergebnisses des PACS. Die Verwaltung wird nun einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten. Wenn alles wie geplant verläuft, wird es im Jahr 2026 zur Vernehmlassung gestellt und dann im Anschluss an den parlamentarischen Prozess vorgelegt. Realistisch gesehen wird das erste PACS in der Schweiz voraussichtlich frühestens im Jahr 2030 entstehen.
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Aus dem Deutschen übersetzt und adaptiert von Léa Krejci