Belfort: Ein Paar, das etwa fünfzehn Kätzchen eingefroren hat, entkommt dem Gefängnis

Belfort: Ein Paar, das etwa fünfzehn Kätzchen eingefroren hat, entkommt dem Gefängnis
Belfort: Ein Paar, das etwa fünfzehn Kätzchen eingefroren hat, entkommt dem Gefängnis
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„Drinnen war es ekelhaft. » Ein Ehepaar aus der Region Belfort wurde am 24. Oktober wegen Tiermissbrauchs zu einer Geldstrafe von mehr als 12.500 Euro verurteilt, nachdem im Juli Dutzende tote oder unter unhygienischen Bedingungen in ihrem Haus gehaltene Tiere entdeckt worden waren, berichtete 3 diesen Donnerstag. Ihnen drohten drei Jahre Haft.

Vor vier Monaten hatte die Polizei insgesamt zwanzig tote Katzen, darunter 14 erfrorene Kätzchen, gefunden. 22 weitere Katzen, sieben Hunde und vier Vögel, die Opfer offensichtlicher Misshandlung waren, wurden entdeckt und dem SPA anvertraut. Aus Sorge um die Tiere hatte die Nachbarschaft mehrfach Anzeige bei der Polizei erstattet.

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„Die Tiere lebten im Dunkeln, zwischen Müll und ihren eigenen Exkrementen“, erklärte Staatsanwältin Jessica Vonderscher.

Das Paar litt wahrscheinlich unter dem Diogenes-Syndrom (eine Form der Verhaltensstörung, die mit der Tendenz zur Anhäufung von Gegenständen oder sogar unhygienischen Bedingungen einhergeht) und dem Noah-Syndrom (eine Störung, die dazu führt, dass zu viele Tiere gehalten werden) und lebte unter äußerst unhygienischen Bedingungen. Im Haus sammelten sich Abfälle, Überläufer von Menschen und Tieren sowie Tierkadaver. „Drinnen war es abscheulich“, vertraute Jacky Chipaux, der Bürgermeister von Chaux, unseren Kollegen an.

Der Prozess gegen die 52-jährige Tierbesitzerin und ihren Partner fand am Donnerstag, den 24. Oktober, vor dem Strafgericht in Belfort statt. Sie wurden der Misshandlung, des illegalen Besitzes von Tierkadavern und der Unterbringung in einer Umgebung, die Leiden verursachen könnte, für schuldig befunden. Sie werden zu einer Geldstrafe von 12.500 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft, die ein endgültiges Tierhaltungsverbot, eine Bewährungsstrafe sowie Fürsorge- und Arbeitspflichten gefordert hatte, kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Der Fünfzigjährige, der behauptet, „Tierliebe“ zu haben, war bereits in den Jahren 2020 und 2021 wegen ähnlicher Taten ins Visier einer anderen Person geraten.

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