Die Spar-Gruppe hat beschlossen, ihr Projekt zur Gesichtserkennung von Kunden in ihren Supermärkten in der Schweiz aufzugeben, verrät die „NZZ am Sonntag“. Die Marke plante, in 147 Geschäften Sensoren zu installieren, um das Alter und Geschlecht der Kunden zu bestimmen. Basierend auf diesen Daten wollte Spar personalisierte Werbung auf Supermarktbildschirmen anzeigen.
Das System wurde in mehreren Filialen installiert, wird aber nach negativem Feedback der Kunden nun abgebaut. Der Einzelhändler sagt, die Privatsphäre der Menschen sei stets respektiert worden. Monika Simmler, Professorin für Strafrecht an der Universität St. Gallen, bestreitet diese Behauptung jedoch mit der Begründung, dass die Analyse von Merkmalen wie Geschlecht oder Alter einen Angriff auf die Grundrechte darstelle.
Sie kritisiert auch andere Gesichtserkennungstechnologien, die sich in der Schweiz verbreiten. „Jede Datenerhebung durch den Staat und private Anbieter führt zu einer Überwachungsdichte, die unsere Freiheit gefährden könnte“, sagt der Professor. In unserem Land gibt es tatsächlich immer mehr Projekte zur Gesichtserkennung.
Laut der deutschsprachigen Sonntagszeitung sieht eine neue, derzeit in Verhandlung befindliche Novelle des Luftverkehrsgesetzes vor, diese Technologie auf alle Schweizer Flughäfen auszudehnen. Es würde Ihnen ermöglichen, sich ohne Reisepass oder Bordkarte am Flughafen fortzubewegen. Ein weiteres Beispiel: Der Zutritt zu Fußballstadien wird inzwischen per Videoüberwachung kontrolliert, so dass gewalttätige Fans wahrscheinlich identifiziert und kontinuierlich überwacht werden.
Darüber hinaus plant das Bundespolizeiamt, seine Gesichtsfotodatenbank zu modernisieren, um eine automatische Suche zu ermöglichen. Darunter sind neben mutmaßlichen oder verurteilten Straftätern auch Fotos toter oder vermisster Personen sowie biometrisch erfasster Asylbewerber und Ausländer. Die Behörden versichern jedoch, dass sie keine Einführung einer Echtzeitüberwachung planen, obwohl dies in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten ist.