Zwei Algerier im Rahmen der OQTF in Cahors wegen Gewalt und Messerstecherei verurteilt

Zwei Algerier im Rahmen der OQTF in Cahors wegen Gewalt und Messerstecherei verurteilt
Zwei Algerier im Rahmen der OQTF in Cahors wegen Gewalt und Messerstecherei verurteilt
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Jean-Claude Bonnemère

Veröffentlicht am

6. November 2024 um 19:37 Uhr
; aktualisiert am 6. November 2024 um 19:42 Uhr.

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Donnerstag, 31. Oktober 2024, kurz vor 15 Uhr, zwei junge Männer, 18 Jahre alt (S. und H.), Zwillinge algerischer Nationalitätwurden vor dem vorgestellt Strafgericht Cahors im Rahmen des sogenannten „sofortigen Erscheinens“-Verfahrens. H. wird von Me Amélie Tintilliet und S. von Me Luc Mazars unterstützt. Für die Kommunikation mit dem Publikum sorgt ein Arabisch-Dolmetscher.

Messerstechereien im Herzen von Cahors

Drei Tage zuvor wurden die beiden Angeklagten, die von der Nationalpolizei von Cahors nach schweren Gewalttaten festgenommen worden waren, in Untersuchungshaft genommen. Die beiden Brüder wurden als Täter der Gewalt gegen zwei minderjährige Jungen und ein Mädchen identifiziert, deren Schwere zwischen Spucken und Stechen schwankte und bei einem der Opfer zwei Tage ITT verursachte.

Präsident Olivier Bataillé präsentiert die Fakten. Diese fanden am Montag, den 28. Oktober, um 17:50 Uhr am oberen Ende des Boulevard Gambetta im „Agora“-Kebab statt.

Als sie am Tatort eintrafen, bemerkte die Polizei, dass zwei junge Menschen bluteten. Sie wurden von der Feuerwehr ins Krankenhaus transportiert. Die Zwillinge, die nach der Auseinandersetzung nach Hause zurückkehrten, gingen ihrerseits ebenfalls ins Krankenhaus, wo sie beim Verlassen von der Polizei abgeholt wurden.

A priori wäre der anfängliche Unterschied romantisch, was angesichts der unterschiedlichen Versionen, auch der Zwillinge, alles andere als sicher ist. „Offiziell“ habe er beim Anblick seiner ehemaligen Freundin mit einem anderen Jungen (was S. der Polizei erzählt hatte, während er vor dem Richter behauptete, er kenne die junge Frau nicht) angespuckt. Die Freundin des jungen Mädchens verteidigte sich daraufhin, indem sie S. erklärte, dass man ein Mädchen nicht schlagen dürfe. S. soll nach Hause zurückgekehrt sein und seinen Zwillingsbruder um Unterstützung gebeten haben. Und beide kehren zum Döner zurück, der eine mit Helm, der andere mit einem Messer, „um das Problem zu lösen“, sagt einer der Angeklagten. Welches Problem?

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Das Hauptopfer, ein gewisser P. (der Freund der jungen Frau), erzählte den Ermittlern, dass die Zwillinge versucht hätten, ihn zu erstechen. Hat einer der Brüder Sie erstochen und der andere hat Sie mit einem Helm geschlagen? Auch hier unterscheiden sich die Versionen. Der Präsident stellt fest, dass es weiterhin zu Zusammenstößen zwischen den beiden Gruppen im Krankenhaus und dann vor der Polizeistation kommen werde. Die Freunde des jungen Mädchens und ihre Freundin bedrohen die Zwillinge. Diese Tatsachen könnten Anlass zu einem neuen Verfahren geben …

Eine Spucke, die einen Krieg auslöst

Auf Fragen von Präsident Bataillé antwortete S.:

– „Ich habe das Mädchen angespuckt, aber dann hat derjenige, der bei ihr war, mich angespuckt, ich habe dann meinen Bruder angerufen…“ Dieser Austausch von Spucken wäre von Beschimpfungen und Beleidigungen begleitet gewesen, bevor es zu Handgreiflichkeiten gekommen wäre!

– „Warum hast du deinen Bruder angerufen und bist zum Tatort zurückgekehrt?“ » fragt der Präsident.

– „Um das Problem zu lösen, weil P. mich hinters Ohr geschlagen hat“, antwortet S.

Diese zweite Episode hätte zu einer Eskalation der Gewalt geführt. Auf beiden Seiten werden Wunden festgestellt, ohne dass deren Herkunft eindeutig geklärt werden kann. Angesichts der vom Präsidenten festgestellten Unstimmigkeiten in den Versionen wissen wir nicht mehr genau, wer die Messerstecherei(en) begangen hat.

„Ich habe der Polizei nicht die richtige Version gegeben, weil sie mir Angst gemacht hat! » S. versucht es ohne weiteres zu erklären.

Was H. betrifft, der bei McDonald’s angestellt ist: Sobald sein Bruder um Hilfe rief, verließ er seinen Arbeitsplatz, um ihm zu helfen. Der Präsident fragt ihn, was seine Motivation sei.

„Mein Bruder sagte mir, er sei angefahren worden, und ich machte mich auf die Suche nach ihm, um das Problem zu klären!“ » sagt H. Er fügt hinzu: „Ich wollte nur mit diesen Leuten reden, um die Dinge zu stoppen!“ » Er behauptet, dass P., sobald sie im Kébab ankamen, ein Messer hervorholte und seinen Bruder am Bein verletzte. H. behauptet, nur seinen Bruder verteidigt zu haben. Der Präsident stellt fest, dass sich die Version der Ereignisse geändert hat. H. antwortet: „Da die Polizei es nicht verstehen konnte, habe ich Ihnen, Herr Präsident, die richtige Version vorbehalten!“ » Es ist nicht sicher, ob der Präsident für diese Art von Schmeichelei empfindlich ist.

– „Und warum hast du einen Helm mitgenommen, um zum Döner zurückzukehren?“ » betont der Präsident.

– „Man weiß nie, es kann immer etwas passieren!“ » antwortet H. Vorsorgeprinzip?

Zusammenfassend stellt der Präsident fest, dass H. die beiden Hauptopfer erstochen habe. Was S. angeht, hätte er sich damit begnügt, Schläge auszuteilen.

– „Warum hattest du ein Messer bei dir?“ » fragt der Präsident noch einmal.

– „Ich habe es für alle Fälle mitgenommen!“ » antwortet H. immer nach dem gleichen Prinzip.

Die beiden Brüder unter OQTF

„Es ist schwierig, sich in dieser Messergeschichte zurechtzufinden“, bemerkt M.Mich Der stellvertretende Staatsanwalt, da die beiden Angeklagten ihre Meinung geändert haben, schneidet in diesem Fall Messer. Andererseits stehen einige Daten außer Zweifel. Insbesondere die Tatsache, dass H., der keine Vorstrafen hat, im Juni 2023 irregulär nach Frankreich eingereist ist, um sich einem weiteren Bruder und zwei Schwestern anzuschließen. Die Eltern leben in Algerien, die Geschwister haben sich aber offensichtlich für Frankreich entschieden. Als Minderjähriger in Toulouse ankam, dachte H., er würde sich bei seiner Schwester einleben, was jedoch nicht möglich war. Von da an wurde der junge Mann dem Sozialdienst des Departements Lot und dem Verein „Lot pour Toits“ anvertraut. Eins führte zum anderen und er erhielt eine Ausbildung bei McDonald’s in Cahors, wo er 1.200 Euro im Monat erhielt. Sobald der behauptete Sachverhalt mitgeteilt wurde, wurde H. von der Präfektur Lot über eine OQTF (Verpflichtung zum Verlassen des französischen Territoriums) mit einem Rückkehrverbot informiert.

„Ich entschuldige mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten!“ » bittet H. um Störung?

Auch sein Bruder S. ist vor acht Monaten irregulär nach Frankreich eingereist. Er wurde in Toulouse wegen Diebstahls und Sachbeschädigung in Polizeigewahrsam genommen und am 5. August wurde ihm ein OQTF mit einem Rückkehrverbot auf französisches Staatsgebiet zugestellt. Bis zum Tag der angeblichen Ereignisse war S. zwischen Toulouse und Cahors unterwegs. Er hatte einen Job in Algerien, den er aufgab, um nach Frankreich zu kommen und den Rest der Geschwister zu finden.

Angreifer, die sich gerne als Opfer ausgeben würden?

Me Estelle Gaudard, Anwältin der Opfer dieser Messerstechereien, protestiert gegen die Haltung der Zwillinge, „die versuchen, sich als Opfer auszugeben, obwohl sie diejenigen sind, die die anderen Menschen angegriffen haben“. Sie beantragt eine Überweisung zur Feststellung zivilrechtlicher Interessen (Entschädigung).

MMich der stellvertretende Staatsanwalt prangert diese Gewalttaten an; „Wir sind noch nicht am OK Corral!“ »

ruft sie. Sie protestiert gegen die begangenen Taten und gegen das, was danach geschah, mit den Beschimpfungen im Krankenhaus und vor der Polizeistation, seitens der Opfer und ihres Umfelds. Sie fordert eine „schnelle und entschlossene“ Reaktion, um dem Geschehen ein Ende zu setzen. Es erfordert:

– gegen S. eine Geldstrafe von 300 €, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, eine Verpflichtung zur Ausreise aus Frankreich, ein Verbot des Waffenbesitzes für 5 Jahre und eine fortgesetzte Untersuchungshaft,

– gegen H. das gleiche Urteil wie zuvor für seinen Bruder.

Me Luc Mazars, Anwalt von S., stellt fest, dass der Verlauf des inkriminierten Sachverhalts weiterhin unklar sei; „ein Mangel an Klarheit, mit dem sich das Gericht nicht zufrieden geben kann“. Wenn er über seinen Klienten spricht, spricht er von jemandem, der sich angegriffen gefühlt hat und auf den er nicht angemessen reagiert hat. Er bittet das Gericht um Nachsicht.

Me Amélie Tintilliet, die Anwältin von H., begrüßt die Entwicklung ihres Mandanten, der die Tatsachen eingestanden hat. In seinen Augen zeigte sein Mandant Unreife, indem er seinen Job aufgab und seinen Bruder mit Helm und Messer zum Dönerladen begleitete. Sie teilt die große Wertschätzung, die H. von der ihm begleitenden Erzieherin entgegengebracht wird. Sie fordert ein den Tatsachen angemessenes Urteil.

Nach einer kurzen Beratungsphase zögerte das Gericht nicht, sein Urteil zu verkünden.

Feste Haft und Verbannung des französischen Territoriums
Am Ende seiner Beratungen erhöhte das Gericht die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen und verurteilte die beiden Brüder zu zwei Jahren Gefängnis und weiterer Haft, einem fünfjährigen Waffenverbot und einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot auf französischem Staatsgebiet alt.
Schadensersatzansprüche werden am 12. Februar 2025 fällig.

Die beiden Angeklagten haben 10 Tage Zeit, Berufung einzulegen.

Eine surreale Szene vor der Polizei

Während die beiden Angeklagten unter Polizeieskorte den Gerichtssaal verließen, um sich dem Fahrzeug anzuschließen, das sie in die Untersuchungshaftanstalt bringen sollte, stürmten etwa zehn junge Menschen, die die Angeklagten begleiteten, vor das Tor an der Rückseite des Gerichtsgebäudes die beiden Zwillinge. Noch bevor die Angeklagten am Fahrzeug eintrafen, stellten diese Jugendlichen die Gefängnisbeamten mit allerlei Kommentaren zur Rede, die ihre Enttäuschung über die Höhe der Strafe zum Ausdruck brachten. Die Polizeibeamten waren vor Ort, um sie einzudämmen, während sie versuchten, das Urteil des Gerichts zu erklären. Taub gegenüber den beschwichtigenden Worten und den Rufen nach Ruhe, die Philippe Surlapierre, Polizeikommissar und Direktor für öffentliche Sicherheit des Lot, ausgesprochen hatte, griff einer der Jugendlichen direkt einen der Polizisten an, der den jungen Mann ebenfalls aufforderte, seine Stimme zu senken. Es wurden Beleidigungen und Beleidigungen geäußert, die unverständlich sind. Sogar der Vater des jungen Mannes hatte Schwierigkeiten, seinen minderjährigen Sohn im Zaum zu halten, der außer sich und außer Kontrolle war …

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