Der Regierungsrat verabschiedete am Donnerstag in Rabat den Gesetzentwurf Nr. 54.23 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 65.00 zur obligatorischen Grundkrankenversicherung (AMO) sowie anderer spezifischer Bestimmungen (neue Fassung).
Dieser vom Minister für Gesundheit und Sozialschutz, Amine Tahraoui, vorgelegte Text ist Teil der Überarbeitung von Gesetzestexten zum Sozialschutz gemäß den Bestimmungen von Artikel 18 des Rahmengesetzes Nr. 09.21 zum Sozialschutz, gab der Minister an Der für die Beziehungen zum Parlament zuständige Delegierte, Regierungssprecher Mustapha Baitas, während einer Pressekonferenz im Anschluss an den Rat.
„Dieses Projekt ändert und ergänzt das Gesetz Nr. 65.00 über AMO mit dem Ziel, ein einheitliches Gremium für die Verwaltung der grundlegenden obligatorischen Krankenversicherungssysteme gemäß den Bestimmungen von Artikel 15 des Rahmengesetzes Nr. ° 09.21 zu schaffen“, fügte er hinzu.
Herr Baitas betonte außerdem, dass die Verwaltung des grundlegenden obligatorischen Krankenversicherungssystems für den öffentlichen Sektor dem Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNSS) und nicht dem Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNOPS) übertragen wird. unter Hinweis darauf, dass die Verwaltung der Grundkrankenversicherung somit von einer einzigen Organisation gewährleistet wird.
Nach Angaben des Ministers wird auch die grundlegende obligatorische Krankenversicherung für Studierende abgeschafft, da sie im Rahmen der Verallgemeinerung der AMO als unnötig erachtet wird, da die meisten marokkanischen Studierenden in ihrer Eigenschaft als Rechteinhaber von einer Krankenversicherung profitieren können.