GERECHTIGKEIT. Am 29. Oktober 2023 kamen zwei Brüder bei einem Unfall auf der RN4 in der Nähe von Ancerville ums Leben. Ihr Fahrzeug, ein gemieteter Sportwagen, hatte hinten abgefahrene Reifen. Die Ursache der Tragödie?
An diesem Sonntag, 29. Oktober 2023, ist die Fahrbahn der RN4 nass. An Bord einer großen Sportlimousine kehren zwei Brüder im Alter von 18 und 24 Jahren von einer Hochzeit im Loiret zurück. Doch kurz nach 9 Uhr verlor der Fahrer in der Nähe von Ancerville, nur einen Steinwurf von Saint-Dizier entfernt, die Kontrolle über den BMW M4, prallte gegen ein Verkehrsschild und landete auf dem Dach. Die beiden jungen Insassen starben an Schock.
Was hat diesen Unfall verursacht?
Schnelligkeit und Alkohol- oder Drogenkonsum konnten als mögliche Unfallursachen schnell ausgeschlossen werden. Allerdings sind zwei Reifen verschlissen. „Erheblicher Verschleiß an den Hinter- und Antriebsrädern“, heißt es in einer Einschätzung von BMW, zitiert von unseren Kollegen von L’Est Républicain. Problem: Das Auto ist ein Mietfahrzeug. Diese Woche wurden deshalb zwei Männer vor Gericht geladen – der erste hatte das Auto an den zweiten vermietet und es dann wieder an die beiden Brüder vermietet – wegen Totschlags.
Mit abgenutzten Reifen gemietet?
Die ganze Frage war, ob der BMW mit abgefahrenen Reifen gemietet worden war oder nicht. Die beiden Angeklagten im Alter von 28 und 29 Jahren versicherten, dass sie bei der Untersuchung des Fahrzeugs keine Auffälligkeiten bemerkt hätten, und stellten die Hypothese von „Ausrutschern“ der beiden Brüder anlässlich der Hochzeit im Loiret auf. Ein Hinweis, der von den Ermittlern schnell zurückgewiesen wurde, da sie an diesem Wochenende keine Spur eines städtischen Rodeos in der Gegend fanden.
Entspannt
Gegen die beiden Vermieter beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für den Ältesten und eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung für den Jüngsten. Die Anwälte der beiden Angeklagten ihrerseits, die sich bei den Familien der Opfer, die bei der Anhörung nicht dabei waren, entschuldigten, plädierten für einen Freispruch. Das Gericht entschied, seinen Weg zu gehen und sprach die beiden Männer frei.
P.-JP