Die Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung Senegals werden nicht über den 17. November, Mitternacht hinaus, dem Datum ihres Auslaufens, verlängert. In einer Pressemitteilung, die am Dienstag, dem 12. November, am Rande einer Presseerklärung von Jean-Marc Pisani, Botschafter der Europäischen Union in Senegal, veröffentlicht wurde, erklärt die EU diese Entscheidung mit dem nicht kooperierenden Status Senegals im Rahmen des Kampfes gegen IUU-Fischerei.
„Am 27. Mai 2024 hat die Europäische Kommission Senegal vorab als nicht kooperierendes Land im Kampf gegen IUU-Fischerei identifiziert. Diese Entscheidung ist Teil der Nulltoleranzpolitik der EU gegenüber IUU-Fischerei und das Ergebnis mehrjähriger Diskussionen mit den senegalesischen Behörden. Im Interesse der politischen Kohärenz hat die Europäische Kommission den Grundsatz übernommen, jede Erneuerung eines Protokolls zur Umsetzung eines Fischereipartnerschaftsabkommens mit einem Küstenstaat auszusetzen, bis dieser Beschluss zurückgezogen wird, heißt es in dem von den EU-Kommunikationsdiensten geteilten Dokument.
Er gibt weiter bekannt, dass ein formeller Dialog zwischen den senegalesischen und europäischen Behörden zu Fragen der IUU-Fischerei „eröffnet wurde, mit dem Ziel, die festgestellten Probleme zu lösen.“ In Erwartung günstiger Entwicklungen wird das Fischereiabkommen zwischen der EU und Senegal nicht verlängert. Europäische Schiffe müssen daher die Gewässer Senegals verlassen, wenn das Protokoll am 17. November ausläuft, und Senegal erhält keinen finanziellen Beitrag mehr im Rahmen des Fischereiabkommens.
Die Europäische Union erinnert daran, dass „das Fehlen eines Fischereiprotokolls zwischen der EU und Senegal keine Premiere ist.“ Zwischen 2006 und 2014 wurde die Vereinbarung tatsächlich gestoppt, sodass beide Parteien die Bedingungen bewerten und neu verhandeln konnten.
Die EU teilt außerdem mit, dass „das Treffen der Gemeinsamen Kommission am 5. und 6. November in Brüssel einen konstruktiven Austausch zwischen Senegal und der EU ermöglichte.“ Die Partner einigten sich darauf, diese Nichtverlängerungsfrist zur Bewertung der im Rahmen der aktuellen Vereinbarung erzielten Ergebnisse zu nutzen. Die EU ist weiterhin bereit, Senegal bei seinen Bemühungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei zu unterstützen und ihm bei der Behebung der festgestellten Mängel zu helfen.“
Die Europäische Kommission nimmt zur Kenntnis „die Zusagen der neuen senegalesischen Regierung, die Schwächen des Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystems des Fischereisektors und der Fischereiprodukte zu beheben, und steht Senegal weiterhin zur Verfügung, um diese Bemühungen zu unterstützen.“
Die Fischereiabkommen zwischen Senegal und der EU stammen aus den frühen 1980er Jahren und haben im letzten Fünfjahreszeitraum (2019-2024) einen Beitrag von 8,5 Millionen Euro oder mehr als 5,5 Millionen Euro in den senegalesischen Staatshaushalt eingebracht Milliarden CFA-Francs, zu denen noch die von den Reedern gezahlten Lizenzgebühren hinzukommen. Die EU gibt außerdem an, dass ein „Umschlag von 900.000 Euro pro Jahr (590 Millionen CFA-Francs) für die Umsetzung von Projekten vorgesehen war, die von der senegalesischen Regierung ausgewählt wurden, um die Entwicklung des Fischereisektors und seiner Verwaltung zu unterstützen, einschließlich der dafür erforderlichen Überwachung und wissenschaftlichen Forschung.“ die Erhaltung der Fischbestände“.
Laut Pressemitteilung der Europäischen Union machen die Fänge der europäischen Flotte in senegalesischen Gewässern in diesen fünf Jahren „weniger als 1 % der gesamten von allen Flotten in senegalesischen Gewässern gemeldeten und getätigten Fänge aus, d. h. fast 10.000 Tonnen Fisch.“ . Diese Fänge, die ausschließlich auf Thunfisch und schwarzen Seehecht abzielten, wurden in senegalesischen Gewässern jenseits von 12 Seemeilen von der Küste entfernt durchgeführt, um so eine Beeinträchtigung der senegalesischen handwerklichen Fischerei zu vermeiden.
Beachten Sie, dass der senegalesische Fischereiminister auch vor der Presse über diese Abkommen sprechen wird, die nicht verlängert werden.