In Krankenhäusern gilt wieder eine Maskenpflicht

In Krankenhäusern gilt wieder eine Maskenpflicht
In Krankenhäusern gilt wieder eine Maskenpflicht
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Die AP-HP hat beschlossen, aufgrund der aktuellen Bronchiolitis-Epidemie und der aktiven Verbreitung von SARS-CoV-2 wieder zur Maskenpflicht in Krankenhäusern auf der Île-de- zurückzukehren.

Ab diesem Monat November gilt in Krankenhäusern auf der Île-de-France wieder Maskenpflicht, teilt die AP-HP (Assistance publique – Hôpitaux de Paris) mit. Sie begründet ihre Wahl mit der aktuellen Bronchiolitis-Epidemie und der aktiven Verbreitung von SARS-CoV-2.

„Angesichts des Übergangs der Region Île-de-France in die Phase der Bronchiolitis-Epidemie und der aktiven Verbreitung von SARS-CoV-2 müssen alle (Fachkräfte, Patienten und Besucher) ab dem Betreten von Räumen eine chirurgische Maske tragen.“ in denen Patienten zirkulieren“, präzisiert die AP-HP.

Patienten, Freiwillige, Sanitäter…

Die Maßnahme gilt für alle Fachkräfte in allen Tätigkeitsbereichen, einschließlich derjenigen, die im Kontakt mit Patienten stehen, wie z. B. Krankenwagenfahrer und Freiwillige.

Das Tragen einer Maske gilt auch für stationär behandelte Personen beim Verlassen des Zimmers sowie für alle Personen in Wartezimmern oder bei Bewegungen im Krankenhaus. Nicht inbegriffen sind Kinder unter 6 Jahren.

Diese Empfehlungen werden aktualisiert, um der Entwicklung von Winterepidemien Rechnung zu tragen, so die AP-HP.

France

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