Eine Woche nach der Feststellung eines ersten Ausbruchs der Vogelgrippe auf einem Bauernhof in Saint Etienne d’Orthe in den Landes wurde am 13. November in derselben Stadt ein zweiter Ausbruch der Krankheit festgestellt, ebenfalls in einer Zucht geimpfter Enten.
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Die Vogelgrippe hat die Landes erneut heimgesucht. Am 14. November ist erneut eine Zucht in Saint Etienne d’Orthe betroffen, teilt die Präfektur mit. Diese Tiere aus einem anderen Betrieb in Saint Etienne d’Orthe waren dennoch vorschriftsgemäß gegen die hochpathogene Vogelgrippe (HPAI) geimpft worden.
Diese Entdeckung erfolgt eine Woche nach einer ersten Entdeckung in derselben Gemeinde. Aus diesem Grund wird derzeit eine epidemiologische Untersuchung durch die Dienste des DDETSPP (Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit, Solidarität und Bevölkerungsschutz) durchgeführt.um insbesondere festzustellen, ob epidemiologische Zusammenhänge zwischen den beiden Ausbrüchen bestehen.
Die Präfektur Landes weist darauf hin, dass zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus „Ab dem 14. November wird eine Euthanasie-Aktion für die 6.000 Tiere auf dem Bauernhof durchgeführt.. Es stellt sicher, dass die staatlichen Dienste und insbesondere das Personal des DDETSPP „wurden zusammen mit dem Züchter mobilisiert, seit der Ausbruch gemeldet wurde“, besonders zum Zeitpunkt der Schlachtung.
In diesem Zusammenhang möchte der Präfekt Françoise Tahéri, erneuert“seine Forderung nach strikter Einhaltung aller Biosicherheits- und Überwachungsmaßnahmen durch alle Akteure des Sektors, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen
Verantwortung”.
Diese zweite Identifizierung in den Landes steht im Zusammenhang mit einem jüngsten Anstieg des Tierseuchenrisikos (auf den Höchstwert auf dem französischen Festland) seit dem 9. November. Eine Situation, die laut Pressemitteilung der Präfektur Landes auf eine „starke und anhaltende Dynamik der Verbreitung des Virus in Wildtieren in Europa, insbesondere bei Zugvögeln in den Migrationskorridoren durch Frankreich.
Trotz der Vogelgrippe erinnern wir uns auch daran „Der Verzehr von Fleisch, Gänseleber und Eiern stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.“
Die Präfektur erinnert daran, dass der Überwachungsumfang gemäß dem Präfekturdekret vom 7. November 2024 um den ersten Ausbruch herum unverändert bleibt und unverändert bleibt:
- Eine Schutzzone im Umkreis von 3 km um den ersten Ausbruch betrifft 8 Gemeinden
Landes (Orist, Pey, Port-de-Lanne, Saint-Etienne-d’Orthe, Saint-Jean-de-Marsacq, Saint-Lon-Les-Mines, Sainte-Marie-de-Gosse und Saint-Martin-de- Hinx). - Eine Überwachungszone im Umkreis von 10 km um diesen Ausbruch betrifft 20 Gemeinden
Landes Bélus, Biarrotte, Biaudos, Cagnotte, Cauneille, Hastingues, Heugas, Josse, Oeyregave, Orthevielle, Peyrehorade, Rivière-Saas-et-Gourby, Saint-André-de-Seignanx, Saint-Geours-de-Maremne, Saint-Laurent -de-Gosse, Saint-Vincent-de-Tyrosse, Saint-Vincent-de-Tyrosse, Saubrigues, Saubusse, Siest und Tercis-les-Bains).
In dem Wissen, dass in diesen Bereichen „Alle Orte, an denen Geflügel und in Gefangenschaft lebende Vögel gehalten werden, unterliegen besonderen Anforderungen.. Alles ist verbotenVerbringungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie die Einführung neuer Tiere dieser Art“, es sei denn, staatliche Stellen gewähren eine Ausnahme.
Selbstkontrollen sind „per Präfekturerlass zur Pflicht gemacht„mit dem Ziel, die Überwachung des HPAI-Virus zu verstärken.
Diese Maßnahmen ergänzen den Schutz, den das seit Oktober 2023 in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzte Impfsystem bietet. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die Einschleppung des Virus durch Wildtiere und durch menschliche Aktivitäten zu verhindern.
Die gleichen Empfehlungen gelten für Personen, die Garten- und Ziervögel halten.