Ein zweiter Ausbruch der Krankheit wurde in einer Entenfarm in den Landes festgestellt. Diese Tiere waren vorschriftsmäßig gegen HPAI geimpft worden. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurde am 14. November eine Euthanasie-Aktion für die 6.000 Tiere auf dem Bauernhof durchgeführt.
In einer Entenfarm in den Landes wurde ein zweiter Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) bestätigt. Diese Tiere waren zwar vorschriftsmäßig geimpft, aber vom Virus befallen. Als Reaktion darauf wird seit dem 14. November mit Unterstützung staatlicher Stellen eine Euthanasie-Aktion für die 6.000 Enten auf der Farm durchgeführt.
Schnelle und koordinierte Maßnahmen
Die Abteilungsdirektion für Beschäftigung, Arbeit, Solidarität und Bevölkerungsschutz (DDETSPP) wird mobilisiert, um den Züchter zu unterstützen und Entvölkerungsmaßnahmen zu koordinieren. Es wurde eine epidemiologische Untersuchung eingeleitet, um mögliche Zusammenhänge zwischen diesem zweiten Ausbruch und dem ersten Anfang November festgestellten Ausbruch zu ermitteln.
Der Präfekturerlass vom 7. November, der einen regulierten Umkreis um den ersten Ausbruch festlegte, bleibt in Kraft. Es definiert zwei Zonen:
- A Schutzzone im Umkreis von 3 km, darunter 8 Landesgemeinden.
- A Überwachungszone im Umkreis von 10 km, der 20 Gemeinden abdeckt.
In diesen Gebieten gelten strenge Beschränkungen, darunter ein Verbot der Geflügelverbringung und die Verpflichtung zu verstärkten Selbstkontrollen.
Das Tierseuchenrisiko ist maximal
Seit dem 9. November ist das Tierseuchenrisiko auf dem französischen Festland aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Virus unter Wildtieren, insbesondere bei wandernden Wildtieren, auf ein Maximum angestiegen. Diese Situation rechtfertigt die erhöhte Wachsamkeit und die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, die Züchtern, Geflügelhaltern und sogar Einzelpersonen auferlegt werden.
Impfung, ein Instrument, das durch Biosicherheitsmaßnahmen verstärkt wird
Obwohl das seit Oktober 2023 eingeführte Impfsystem ein wichtiges Hindernis gegen die Ausbreitung des Virus darstellt, erinnert der Präfekt der Landes daran, dass seine Wirksamkeit auch von der strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen abhängt. Diese zielen darauf ab, das Risiko einer Kontamination durch Wildtiere und menschliche Aktivitäten zu begrenzen.
Kein Risiko für den menschlichen Verzehr
Der Präfekt möchte die Verbraucher beruhigen: Geflügelfleisch, Gänseleberpastete, Eier und alle daraus hergestellten Produkte sind unbedenklich für die menschliche Gesundheit.
Von regulierten Zonen betroffene Gemeinden
Schutzzone (ZP):
Orist, Pey, Port-de-Lanne, Saint-Étienne-d’Orthe, Saint-Jean-de-Marsacq, Saint-Lon-les-Mines, Sainte-Marie-de-Gosse, Saint-Martin-de-Hinx.
Überwachungszone (ZS):
Bélus, Biarrotte, Biaudos, Cagnotte, Cauneille, Hastingues, Heugas, Josse, Oeyregave, Orthevielle, Peyrehorade, Rivière-Saas-et-Gourby, Saint-André-de-Seignanx, Saint-Geours-de-Maremne, Saint-Laurent- de-Gosse, Saint-Vincent-de-Tyrosse, Saubrigues, Saubusse, Siest, Tercis-les-Bains.
Für weitere Informationen können Fachleute und Einzelpersonen die Anweisungen auf der Website des Landwirtschaftsministeriums konsultieren:
Biosicherheitsmaßnahmen.