Vaison-La-Romaine: eine Vereinbarung mit Sdis 84 zur Optimierung des Dienstes für die Öffentlichkeit

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Die Gemeinde Vaison-la-Romaine und der Feuerwehr- und Rettungsdienst des Departements Vaucluse (SDIS 84) haben gerade eine Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnet.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, den kommunalen Beauftragten, die auch als freiwillige Feuerwehrleute (SPV) tätig sind, die Möglichkeit zu geben, diese beiden Funktionen miteinander in Einklang zu bringen. Alle mit maximaler Effizienz entsprechend ihren unterschiedlichen Aufgaben: sei es innerhalb der Gemeinschaft, in der sie beschäftigt sind, oder bei operativen Hilfseinsätzen, für die ihre Verfügbarkeit und ihr Know-how erforderlich sind.
Zusätzlich zu den Bedingungen der Verfügbarkeit regelt die Vereinbarung die Fragen der Abwesenheitsgenehmigung, sei es für Einsatzeinsätze oder Schulungsmaßnahmen, sowie die verschiedenen Vorteile, die Arbeitgebern geboten werden.

Vorteile für öffentliche und private Arbeitgeber
Bei der Feuerversicherung profitieren Arbeitgeber von einer Ermäßigung von maximal 10 % auf die Prämie der Feuerschadenversicherung. Dazu müssen sie sich an ihren Versicherungsvertreter wenden, der eine Kopie der mit dem SDIS unterzeichneten Verfügbarkeitsvereinbarung anfordern kann.
Ein weiterer Vorteil: Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung über eine vorab im gegenseitigen Einvernehmen festgelegte Abwesenheitsschwelle hinaus.
Schließlich haben private Arbeitgeber im Rahmen des Sponsorings auch die Möglichkeit, im Rahmen von 5‰ des Umsatzes von einer Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 60 % des Betrags zu profitieren, der der Vergütung des Pioniers und des freiwilligen Feuerwehrmanns (und der damit verbundenen Sozialleistungen) entspricht Gebühren), die während der unentgeltlichen Bereitstellung des Arbeitnehmers während seiner tatsächlichen Arbeitszeit für Einsatzeinsätze oder für die zur Durchführung seiner Feuerwehreinsätze erforderlichen Ausbildungstätigkeiten aufrechterhalten wurden – Feuerwehrmann.

Label „Arbeitgeber – Partner der Feuerwehr“.
Als Zeichen der Anerkennung des Landes für seinen Beitrag zur zivilen Sicherheit und sein Engagement an der Seite der Feuerwehr und des Rettungsdienstes kann dem Arbeitgeber, ob öffentlich oder privat, das Label „Arbeitgeber-Partner-Feuerwehrleute“ verliehen werden. Es belohnt und fördert Arbeitgeber, die durch die Führung freiwilliger Feuerwehrleute in ihrer Organisation einen besonders bemerkenswerten Bürgerwillen und Bürgersinn bewiesen haben.

Sarah Ripert & LG

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