Betrug: zwei Jahre Gefängnis und 276.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs des CAF du Gard

Betrug: zwei Jahre Gefängnis und 276.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs des CAF du Gard
Betrug: zwei Jahre Gefängnis und 276.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs des CAF du Gard
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Am 14. Mai 2024 wurde ein Slumlord vom Strafgericht Alès wegen Betrugs zu Lasten der Caisse d’Allocations Familiales du Gard verurteilt.

Diese einzigartige Geschichte spielt im Alesischen Becken, wo ein skrupelloser Vermieter prekäre Familien beherbergte
unwürdige Lebensbedingungen. Im Gegensatz zu seinen Angaben gegenüber dem Caf entsprachen die Häuser, die ursprünglich für kurzfristige Freizeitunterkünfte gedacht waren, nicht den geltenden Anstandsnormen und kamen daher nicht für die Zahlung der Unterbringungsbeihilfe in Frage.
Insgesamt waren 23 Leistungsakten mit einem Gesamtbetrag der veruntreuten Wohnbeihilfe von über 124.000 Euro betroffen.
Dieser Betrug wurde durch gemeinsame Maßnahmen der Dienststellen der Départementsdirektion Territorien und Meer und des Caf du Gard ans Licht gebracht.
Nach vierjährigem Verfahren stuft das Strafgericht von Alès den Fall als Betrug ein und verurteilt den Vermieter, Caf du Gard einen Betrag von 126.538 € an materiellem und moralischem Schadensersatz zu zahlen.
Außerdem erhielt er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 150.000 Euro.
Jedes Jahr werden vom Caf du Gard Dutzende Beschwerden wegen ähnlicher Fälle eingereicht, wohl wissend, dass der Mindestbetrag 30.000 Euro betragen muss, damit eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden kann.
Im Jahr 2023 beläuft sich der Betrag der vom Caf du Gard aufgedeckten, qualifizierten und sanktionierten Betrugsfälle auf 4,786 Millionen Euro.

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