Doubs und Jura werden ihren Tag ohne Brot aushalten, auch wenn es der Verband der Bäckereiunternehmen (FEB) und der Bäcker-Konditor Feuillette in Lons-le-Saunier für zu lang hielten. Die Organisation, die Hersteller und Bäckerei- und Konditoreiketten zusammenbringt, wie die Marke Feuillette, deren alleiniger Vertreter im Jura agierte, griff vor dem Verwaltungsgericht die Präfekturdekrete an, die einen wöchentlichen Ruhetag in allen Brotgeschäften vorsahen.
Eine unbestreitbare Mehrheit?
Eine von der Mehrheit des Berufsstandes ergriffene Maßnahme, die darauf abzielt, einen Ruhetag für Handwerksbäcker angesichts der Konkurrenz von Unternehmen zu verteidigen, die nicht den gleichen Arbeitsbeschränkungen unterliegen. Entweder dienen sie nur als Lager für Industriebrot, oder sie verfügen über eine große Anzahl von Mitarbeitern, deren Aufgabe sich auf den Verkauf oder schlimmstenfalls auf das Backen des angelieferten Teigs beschränkt.
Zu diesem Zweck verteidigte Me Flory, der die FEB vertrat, dass das besagte Dekret nicht mit einer unbestreitbaren Mehrheit angenommen worden sei. Dies wird vom Verwaltungsgericht bestritten, das dies in seinen Beratungen ausführlich darlegte, bevor es den Antrag in der Rechtssache Doubs und Jura ablehnte. Dieser wöchentliche Ruhetag wird daher beibehalten.