Beim Hinduja-Prozess in Genf erzielen Milliardäre eine finanzielle Einigung mit ihren ehemaligen Mitarbeitern – rts.ch

Beim Hinduja-Prozess in Genf erzielen Milliardäre eine finanzielle Einigung mit ihren ehemaligen Mitarbeitern – rts.ch
Beim Hinduja-Prozess in Genf erzielen Milliardäre eine finanzielle Einigung mit ihren ehemaligen Mitarbeitern – rts.ch
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Die drei indischen Kläger zogen ihre Strafanzeige zurück, nachdem sie eine Entschädigung erhalten hatten. Doch der Prozess gegen die Familie Hinduja geht vor dem Genfer Strafgericht weiter, Menschenhandel wird automatisch strafrechtlich verfolgt.

Es handelt sich um ein Last-Minute-Angebot. Am Donnerstagnachmittag gaben die Anwälte der drei ehemaligen Angestellten der Familie Hinduja und die der vier wegen Menschenhandels angeklagten Familienmitglieder dem Strafgericht bekannt, dass sie eine finanzielle Einigung erzielt hätten.

Der Betrag wurde den drei Richtern sowie der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, öffentlich bekannt gegeben wurde er jedoch nicht.

Die drei ehemaligen Mitarbeiter haben daher ihre Strafanzeige zurückgezogen und ihre Anwälte sind daher aus dem Spiel. Sie werden daher nicht wie geplant am Freitag plädieren.

Der Prozess ist noch nicht vorbei. Da Menschenhandel ein von Amts wegen strafbares Delikt ist, wird der erste Staatsanwalt Yves Bertossa am Montagmorgen seine Anklage verkünden.

Wenn der Betrag der Vereinbarung vertraulich ist, können wir uns vorstellen, dass er wahrscheinlich und leicht eine Million Franken übersteigt. Zusammen forderten die ehemaligen Mitarbeiter mehr als 4 Millionen Franken für Lohnrückstände, Überstunden, Sonntagsarbeit, moralische Schäden und Anwaltskosten.

Straferlass?

Für die drei Kläger stellt diese Vereinbarung zweifellos eine immense Erleichterung dar. Nach sechs Jahren des Verfahrens können sie endlich das Blatt wenden und weitermachen.

Was die Angeklagten betrifft, so haben sie nun nur noch einen „Gegner“, den Staatsanwalt, und nicht mehr vier. Darüber hinaus können sie durch die finanzielle Wiedergutmachung der Folgen der ihnen zur Last gelegten Straftaten mit einer Strafminderung rechnen.

In diesem Fall droht ihnen eine Gefängnisstrafe. Ihre Anwälte werden am Montag und Dienstag plädieren und das Urteil wird am Freitag, dem 21. Juni, verkündet.

Fabiano Citroni, RTS-Ermittlungsabteilung

#Swiss

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