DAS ZFE am 1. Januar 2025 in Le Havre umgesetzt: Was Sie wissen müssen

DAS ZFE am 1. Januar 2025 in Le Havre umgesetzt: Was Sie wissen müssen
DAS ZFE am 1. Januar 2025 in Le Havre umgesetzt: Was Sie wissen müssen
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Wie in Rouen (Seine-Maritime) wird ab dem 1. Januar 2025 auch in Le Havre eine emissionsarme Mobilitätszone (ZFE-m) eingerichtet. Hier erfahren Sie, was Sie über dieses neue System wissen müssen.

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In Übereinstimmung mit dem Gesetz richtet die Stadtgemeinde Le Havre (Seine-Maritime) ab dem 1. Januar 2025 die Umweltzone (ZFE) ein.

Wer ist betroffen?

Mittlerweile ist die ZFE in allen Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern Pflicht. Auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Le Havre betrifft diese Einschränkung Privatwagen, Lastkraftwagen und motorisierte Zweiräder.

„Ziel ist es, den Verkehr der umweltschädlichsten Fahrzeuge in den verkehrsreichsten Gebieten zu begrenzen, um die Luftqualität zu verbessern.“gibt die CU an.

Somit betrifft der Ausschluss ab dem 1. Januar 2025 alle „nicht klassifizierten“ Fahrzeuge, Crit’air 4 und 5: Privatfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2025 zugelassen wurden. Ist Januar 1997, leichte Nutzfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1997 zugelassen wurden, schwere Nutzfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2001 zugelassen wurden, und Zweiräder, die vor dem 1. Juni 2000 zugelassen wurden. Diese Einschränkung gilt 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

Dies entspricht weniger als 1 % der Fahrzeugflotte der Stadtgemeinde.

Wo ist das Le Havre ZFE?

Das ZFE-m betrifft einen durch die Ringstraße RD 6382 und den Tancarville-Kanal begrenzten Umkreis sowie einen begrenzten Teil der Gemeinden Octeville-sur-Mer (südliches Ende der Chesnaie-Straße) und Fontaine-la-Mallet ( rue Louis Lumière) und mit Ausnahme eines Dienstes, der den beiden Krankenhäusern und dem Park & ​​Ride Grand Hameau vorbehalten bleibt.

Von der Beschränkung sind alle Bewohner der Stadtgemeinde betroffen, die sich voraussichtlich in diesem Bereich aufhalten. , deren Fahrzeug nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, müssen mit einem Bußgeld von 68 bis 135 Euro rechnen.

Wie reist man im ZFE?

Um in einem ZFE fahren zu können, müssen alle Fahrzeuge über eine Crit’air-Plakette verfügen, die den Schadstoffemissionsgrad des Fahrzeugs je nach Alter, Motortyp und verwendetem Kraftstoff angibt.

Welche Beihilfen werden Besitzern nicht klassifizierter Fahrzeuge gewährt?

Le Havre Seine Métropole wird bei einem bevorstehenden Gemeinderat vorschlagen, den Besitzern nicht klassifizierter Fahrzeuge, die vom Einfahrtsverbot der ZFE betroffen sind, besondere zusätzliche Hilfen zu gewähren.

Diese Förderung ist mit bestehenden Landesförderungen (Ökobonus, Übergangsprämie, ZFE-m-Zuschlag, Ressortbeihilfe) kombinierbar:

  • bis zu 2.000 € beim Kauf eines Crit’Air 3-Fahrzeugs (Privat- oder Nutzfahrzeug);
  • bis zu 1.000 € für den Kauf eines mindestens motorisierten Zweirads Crit’Air 3;
  • bis zu 500 € beim Kauf eines Fahrrads, Elektrofahrrads oder Lastenfahrrads;
  • bis zu 12.000 € beim Kauf eines Schwerlastkraftwagens;
  • Reduzierte Preise für Benutzer, die öffentliche Verkehrsmittel wählen.

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