In Genf kommt es zu einer unerbittlichen Anklage gegen den Prozess gegen die Familie Hinduja

In Genf kommt es zu einer unerbittlichen Anklage gegen den Prozess gegen die Familie Hinduja
In Genf kommt es zu einer unerbittlichen Anklage gegen den Prozess gegen die Familie Hinduja
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Veröffentlicht am 17. Juni 2024 um 10:51. / Geändert am 17. Juni 2024 um 10:54.

Menschenhandel „ist der Kern der Anschuldigung“ in dem vor einer Woche vom Genfer Strafgericht entschiedenen hochkarätigen Fall. Dieser Prozess betrifft natürlich die vier Mitglieder der sehr reichen Hinduja-Familie und ihren Vertrauten. Und für den ersten Staatsanwalt Yves Bertossa besteht kein Zweifel: „Die Angeklagten haben die große Verletzlichkeit dieser Mitarbeiter ausgenutzt, um ihre Arbeitskraft auszubeuten.“ Nach einer unerbittlichen Anklage beantragte die Staatsanwaltschaft am Montag Haftstrafen von fünfeinhalb Jahren gegen die Eltern und viereinhalb Jahren gegen den Sohn Ajay und seine Frau.

Gegen den als Komplizen geltenden Vertrauten beantragte die Staatsanwaltschaft eine dreijährige Haftstrafe mit teilweiser Bewährung. Yves Bertossa beantragte schliesslich die Feststellung einer Entschädigungsforderung von 3,5 Millionen Franken zugunsten des Staates und betonte, dass die in letzter Minute zwischen der Verteidigung und den Beschwerdeführern getroffene Vereinbarung nichts über ausstehende Gehälter aussehe, sondern Geschenke als eine Art Starthilfe bezeichne Konvention. Schließlich beantragte Yves Bertossa die Anordnung der auf eine Million festgesetzten Verfahrenskosten.

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