Malische Staatsangehörige müssen sich in diesem Fall nun mit einem von zwei Dokumenten begnügen, der biometrischen Karte oder dem Reisepass, um in den Senegal einzureisen. Eine Maßnahme, die unseren Informationen zufolge bereits vor einer Woche in Kraft getreten ist. Damit ist die als nationale Identifikationskarte bezeichnete NINA-Karte, die ebenso wie die biometrische Karte seit Anfang 2023 (Datum, ab dem das zuletzt genannte Dokument in Mali verwendet wurde) verwendet wird, für malische Staatsangehörige nicht mehr gültig.
Tatsächlich könnten Malier im Senegal mit der NINA-Karte, dem Reisepass oder sogar dem nationalen biometrischen Personalausweis einreisen. Doch letztere werden bei der Einreise an die senegalesischen Grenzen mittlerweile systematisch zurückgewiesen, weil sie weder über ihre biometrische Karte noch über ihren Reisepass verfügen.
Anscheinend verfügen die meisten Malier nicht über diese Informationen. Mehrere Fahrer und Auszubildende, die nur mit ihrer NINA-Karte nach Senegal zurückgekehrt sind, können nicht in den Senegal einreisen. Warum wurden diese Maßnahmen von den zuständigen senegalesischen Behörden nicht umfassend kommuniziert? Eine telefonisch kontaktierte Polizeibehörde teilt uns mit, dass sie die betreffenden Informationen noch nicht erhalten habe. „Ich behaupte nicht, dass die Informationen falsch sind, aber ich habe sie noch nicht erhalten“, sagt sie und versichert, dass sie sich nach der Überprüfung bei uns melden wird.
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