An diesem Montag hat das Gericht in Angers (Maine-et-Loire) eine junge Frau für den Brand in einem Gebäude verantwortlich gemacht. Im Jahr 2022 habe diese bei einem Aufenthalt bei Freunden tatsächlich einen Suizidversuch unternommen, indem sie sich in der Wohnung selbst angezündet habe, berichten unsere Kollegen aus Westfrankreich. Anschließend breitete sich das Feuer auf umliegende Häuser aus. Der Angeklagte befindet sich seit seinem siebten Lebensjahr in psychiatrischer Behandlung.
Die junge Frau, heute 25 Jahre alt, wurde von zwei Mitbewohnern begrüßt, die sie nicht draußen schlafen sehen wollten. Sie wussten von seiner Unterstellung unter verstärkter Vormundschaft, seiner Zerbrechlichkeit und seinen Selbstmordgedanken, die sie miterlebten. Auch sie ist bereits mehrfach aus der Unterkunft geflohen. Am Tag des Vorfalls beschloss die Mieterin daher, ihn einzusperren, während sie zur Fahrstunde ging.
Sozialgerichtliche Überwachung über fünf Jahre
Allein in der Wohnung und in einer Krise rasen ihr dunkle Gedanken durch den Kopf. Sie wählt das Feuer, um ihrem Leiden ein Ende zu setzen. Der Polizei gelang es, sie zu retten, doch das Feuer breitete sich im gesamten Gebäude aus. Später erfuhr die Polizei, dass die junge Frau trotz ihrer Rettung in die Verbrennungsstation eingeliefert wurde, nachdem es ihr gelungen war, sich ein zweites Mal selbst anzuzünden.
Das Gericht hat es mit einer sehr verletzlichen Person zu tun. Die Expertise definiert sie als grenzwertig, jedoch ohne psychische Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher eine sozialgerichtliche Überwachung. Der Angeklagte muss sich über einen Zeitraum von fünf Jahren einer Zwangsbehandlung unterziehen.