TRIBUN
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An diesem Donnerstag prüfen die Parlamentarier einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Einwilligung in die Definition von Vergewaltigung zu integrieren. Für die Anwälte William Bourdon, Vincent Brengarth und Lily Ravon müssen wir mit anderen Ländern gleichziehen.
Par William Bourdon, Vincent Brengarth und Lily Ravon, Anwälte der Pariser Anwaltskammer
Nach den tiefen Spuren, die bereits die Affäre um Dominique Pelicot hinterlassen hat, deren Prozess bald zu Ende geht, ist es die Affäre um Nicolas Bedos, die in jüngster Zeit die Gewalt gegen Frauen in den Mittelpunkt der Debatte gerückt hat. Im Gegensatz zum ersten Fall, dessen Grausamkeit berechtigterweise einstimmige Unterstützung für den Beschwerdeführer hervorrief, offenbart der zweite Fall jedoch im Gegenteil ein gespaltenes Frankreich: Einerseits kommt der gesellschaftliche Wunsch nach einer Weiterentwicklung der Justiz zum Ausdruck Angesichts zu großer Gewalt gegen Frauen gibt es andererseits Bedenken hinsichtlich einer Schwächung der Unschuldsvermutung.
Berechtigte Bedenken, die aber allzu oft genutzt werden, um jede öffentliche Debatte über die Existenz von Anklagen zu verhindern, von einem stärkeren wenn die Angeklagten einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Und die systematisch die Strategie verfolgen, die Nichteinwilligung der Beschwerdeführer zu leugnen.
Eine Beobachtung sticht jedoch heute einer Mehrheit ins Auge: die einer Entwicklung, die durch das Übergreifen der Äußerungen der Opfer außerhalb der Gerichte dringlicher wird.