DSchade! Der Abgeordnete von La France insoumise (LFI) Ugo Bernalicis, Spezialist für Sicherheitsfragen der Gruppe „Insoumis“, hat wahrscheinlich zum falschen Zeitpunkt und ohne Konsultation einen ambivalenten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Straftatbestand der Entschuldigung für Terrorismus abschaffen soll seit langem die Möglichkeit, ein Gesetz aus dem Jahr 2014 zu reformieren, das von seinem Zweck abgelenkt wird. Doch LFI trägt nicht die alleinige Verantwortung für dieses gesetzgeberische Fiasko. Mit ihrem Wunsch, einen politischen Gegner zu dämonisieren, haben die extreme Rechte, die Rechte, die Mitte und sogar einige Sozialisten es vorgezogen, sich auf eine politische Kontroverse einzulassen, anstatt sich auf eine Debatte über ein reales Thema einzulassen. Sie bevorzugten die berüchtigten Beinamen − „Anti-Frankreich“, „unedel“, „unaussprechlich“ − LFI, von der mehrere Beamte aus diesem Grund strafrechtlich verfolgt oder vorgeladen wurden, von der eigentlichen parlamentarischen Arbeit an einem Text auszuschließen, der noch nicht auf der Tagesordnung stand.
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Um zu verstehen, worum es geht, müssen wir ins Jahr 2014 zurückgehen. Damals war die dschihadistische Sphäre in vollem Gange, nachdem die Organisation Islamischer Staat (IS) ein Pseudo-Kalifat im Irak und in Syrien ausgerufen hatte , angezogen durch massive Propaganda in sozialen Netzwerken, strömen zu Tausenden aus ganz Europa. Wir müssen dringend gesetzgeberische Instrumente verabschieden, um die Online-Verherrlichung der verabscheuungswürdigen Taten des IS zu unterdrücken. Natürlich müssen wir uns mit Instrumenten ausstatten, um die Prediger des Hasses zu unterdrücken.
Die Tatbestände der Befürwortung des Terrorismus und der Anstiftung zur Begehung terroristischer Handlungen, die seit ihrer Einführung im Jahr 2006 – ebenso wie die Verleumdung und die Beleidigung – unter das Presserecht fielen, sind im Strafgesetzbuch verankert und fallen nun unter das Antiterrorgesetz. Von Geldstrafen gehen wir zu Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren über, bei Online-Veröffentlichungen sogar von sieben Jahren. Die Verschreibungsdauer beträgt drei Monate bis drei Jahre. Polizeigewahrsam und sofortiges Erscheinen werden möglich. Anti-Terror-Ressourcen (Tonanlagen, Abhörgeräte, Online-Infiltration usw.) werden den Ermittlern zur Verfügung gestellt. Und schließlich können Verurteilungen in die Akte der Täter terroristischer Straftaten (Fijait) aufgenommen werden, was schwerwiegende Folgen für die Zeit nach der Verurteilung hat.
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Mit den dschihadistischen Anschlägen im Januar und November 2015 explodierte die Zahl der Verurteilungen wegen Befürwortung des Terrorismus. Im Jahr 2016 wurden 526 Verurteilungen ausgesprochen. Mit dem Rückgang dschihadistischer Angriffe auf französischem Boden tendieren diese Zahlen dann nach unten: 352 Verurteilungen im Jahr 2017, 260 im Jahr 2018, 228 im Jahr 2019. Der Rückgang der Angriffe ging mit einem starken Rückgang dieser Rechtsstreitigkeiten einher und sank auf 136 Verurteilungen, viele davon sie gegen Minderjährige im Jahr 2022.
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