„Es bestand die Gefahr, HIV auf ihn zu übertragen“: Thierry Q. wegen Vergewaltigung einer körperlich und geistig behinderten Frau in Meyrueis verurteilt

„Es bestand die Gefahr, HIV auf ihn zu übertragen“: Thierry Q. wegen Vergewaltigung einer körperlich und geistig behinderten Frau in Meyrueis verurteilt
„Es bestand die Gefahr, HIV auf ihn zu übertragen“: Thierry Q. wegen Vergewaltigung einer körperlich und geistig behinderten Frau in Meyrueis verurteilt
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Nach drei Verhandlungstagen verkündete das Strafgericht des Departements Lozère am Mittwoch, den 27. November 2024, sein Urteil.

Wie bereits am Vortag und am Vortag trifft Thierry Q. etwas früher im Gerichtssaal von Mende ein. An diesem Mittwoch, dem 27. November, ist es noch nicht einmal 9 Uhr morgens. Unter Schmerzen steigt er die Stufen des Gerichtsgebäudes hinauf, eine Tasche auf dem Rücken, zwei weitere in den Händen. Bevor er durch die Haustür geht, lässt er seine Sachen vorsichtig draußen und achtet darauf, den Durchgang nicht zu behindern. Er führt die Sicherheitskontrollen durch und betritt dann den Gerichtssaal.

Der 58-jährige Mann steht seit drei Tagen wegen der Vergewaltigung einer behinderten Frau in Meyrueis am Sonntag, dem 19. Dezember 2021, vor Gericht. Er weiß es noch nicht, aber in wenigen Stunden wird das Strafgericht des Departements Lozère angerufen wird ihn der Taten, die ihm vorgeworfen werden, für schuldig erklären.

An diesem letzten Tag der Anhörung müssen nur noch die Ausführungen von Sandrine Fabre, der Generalanwältin, sowie die Schriftsätze der beiden Verteidiger, Fraue Solène Mangin und Me Grégoire Mercier von der Bar Béziers.

Es ist Sache des Staatsanwalts, zuerst das Wort zu ergreifen. „Was Minderjährige betrifft, kann der Begriff des Missbrauchs der Schutzbedürftigkeit auch für behinderte Menschen beibehalten werden.“ schätzte der Generalanwalt. Zwang resultiert aus einem unausgeglichenen Verhältnis zwischen Täter und Opfer in einer Situation der Schwäche oder angesichts von Äußerungen oder Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Zustimmung des Opfers zu erwirken.“

Eine Positionierung, die sich nicht weiterentwickelt

Der Bewohner des Pflegeheims Meyrueis, der mit dem Angeklagten in seinem Haus sexuelle Beziehungen hatte, litt bei der Geburt an einer Nebennierenblutung. Eine Pathologie, die sie ins Koma stürzte. Besonders gravierend waren die Nachwirkungen: eine Verzögerung der Gehirnentwicklung und sogar eine Halbseitenlähmung auf der rechten Seite. Obwohl sie 39 Jahre alt ist, wird sie immer noch als dargestellt „ein 5-jähriges Kind“. Sie kann nicht lesen, schreiben, zählen oder sich in Zeit und Raum zurechtfinden. Adeline Paoli, klinische Psychologin, erklärte dies während der Debatten „ihre Verletzlichkeit [était] manifest und offensichtlich.“

Bei jeder Befragung änderte Thierry Q. seinen Standpunkt nie. Am Vortag redete er noch von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen, digitaler Penetration und Fellatio-Versuchen. Aber niemals Penispenetrationen. Was Sandrine Fabre an diesem letzten Verhandlungstag besonders ärgert. „Der Angeklagte bestreitet das Vorhandensein von Sperma (gefunden auf der Innenseite des Höschens des Opfers, Anmerkung der Redaktion)als ob Ejakulation die Grenze wäre, die nicht überschritten werden sollte. Es gibt auch das Vorhandensein von präejakulativer Flüssigkeit im Körper dieser Frau, aber auch hier erkennt er die Penispenetration nicht, als ob dies für ihn das eigentliche Zeichen des Geschlechtsverkehrs wäre.

„Last-Minute-Zeuge“

Die Worte des General Counsel hallen dann im Gerichtssaal wider: „Er benutzte sein Opfer, einen behinderten, verletzlichen Erwachsenen, um sein sexuelles Bedürfnis zu befriedigen. Er fügte die Gefahr hinzu, indem er sich nicht schützte, indem er ejakulierte und das Risiko einging, HIV auf sie zu übertragen (Sein HIV-Status wurde 2011 entdeckt, Anmerkung des Herausgebers). Der erfahrene Psychiater kam zu dem Schluss, dass er eine egozentrische Sichtweise hatte. Sie hat sich in den Debatten erneut hervorgetan.“

Für Thierry Q. verlangt Sandrine Fabre letztlich eine strafrechtliche Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, mit einer Sicherungsfrist von der Hälfte, sowie eine sozialgerichtliche Überwachung von zehn Jahren unter anderem mit einer Fürsorgepflicht.

Für die Verteidiger dürfte die Aufgabe sehr schwierig werden. Zweieinhalb Tage lang wurde ein äußerst düsteres Porträt ihres Klienten entworfen: ein gewalttätiger Mann, ein Alkoholiker, gefährlich für die Gesellschaft, ein abwesender Vater, ein Außenseiter … Doch Me Mangin tritt vor, entschlossen, in letzter Minute die Rolle des Moralzeugen zu übernehmen. „Der Anwalt ist die letzte Person, die Sie noch haben, wenn niemand mehr da ist.“ sie betont. Sie beschreibt dann einen findigen Mann, der vor seiner Verantwortung nicht zurückschreckt, insbesondere während seiner gerichtlichen Überprüfung, die er aufs Wort respektierte, der seinen Kindern trotz seines geringen Einkommens finanziell hilft … Worte, die den Angeklagten zum Weinen bringen.

Zwölf Jahre strafrechtliche Haftstrafe

Jetzt ist sein Partner M an der Reihee Grégoire Mercier bittet. Er besteht darauf „die Vermutung moralischer Zwänge, die nicht für behinderte Erwachsene, sondern nur für Kinder besteht“ Opfer sexueller Gewalt. Er besteht darauf: „Das Opfer war kein 5-jähriges Kind, sondern ein Erwachsener mit einem bekannten Sexualleben, mit der hormonellen Reife einer 36-jährigen Frau. Ein 5-jähriges Kind geht nicht mit seinem Freund einkaufen.“ Kondome … Ein 5-jähriges Kind erkrankt nicht an dem Papillomavirus …“ Er plädiert auf Freispruch.

Nach anderthalbstündiger Beratung verurteilte das Strafgericht von Lozère schließlich Thierry Q. zu zwölf Jahren strafrechtlicher Haft und zehn Jahren sozialgerichtlicher Aufsicht mit Zwangsbehandlung. Außerdem muss er seinem Opfer 12.000 Euro Schadensersatz und 3.000 Euro für die Anwaltskosten zahlen. Seine erste Nacht im Gefängnis wird er noch am selben Abend in Mende verbringen.

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