Ein „Zuhälterstaat“?: Die Schweiz wehrt sich vehement vor der UNO

Ein „Zuhälterstaat“?: Die Schweiz wehrt sich vehement vor der UNO
Ein „Zuhälterstaat“?: Die Schweiz wehrt sich vehement vor der UNO
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Die Schweiz bestreitet, ein „Zuhälterstaat“ zu sein, wie ein UN-Sonderberichterstatter behauptet. Der Schweizer Botschafter Jürg Lauber sagte am Montag vor dem Menschenrechtsrat in Genf, dieser Begriff sei „nicht angemessen“.

Die Schweiz bestreitet, ein „Zuhälterstaat“ zu sein (anschauliches Bild).

ats

Die Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, hat in ihrem am vergangenen Freitag der UNO-Organisation vorgelegten Bericht insbesondere die Schweiz ins Visier genommen. Sie glaubt, dass in mehreren Ländern, darunter auch in diesem, „der Staat die Aktivitäten und Gewinne aus der Prostitution anderer sowie aller kommerziellen Sexualbetriebe legalisiert, organisiert und reguliert“.

Der Text betont, dass „die Entkriminalisierung des Sexhandels verhindert hat, dass Menschenhändler im Land identifiziert und so aktiv verfolgt werden, wie es nötig gewesen wäre“.

Diskussionen über ein spaltendes Thema „müssen ohne moralische Wertung geführt werden“, sagte Lauber am Montag. Er erinnerte daran, dass der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt ein sehr wichtiges Projekt für die Schweiz sei.

Und er sagte, die Legalisierung der Prostitution habe dazu beigetragen, Sexarbeiterinnen zu schützen. Ein Verbot könne die Folgen „in den Untergrund“ verlagern, glaubt auch er.

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Frau Alsalem, die nicht im Namen der Vereinten Nationen spricht, fordert ein weltweites Ende des Kaufs sexueller Handlungen. Sie möchte außerdem, dass Verbraucher in einem Register als Straftäter aufgeführt werden.

Der Berichterstatter fordert einen Rechtsrahmen mit fünf Komponenten. Vom Opferschutz über die Entkriminalisierung von Prostituierten bis hin zur Kriminalisierung des Erwerbs sexueller Handlungen und der Zuhälterei sowie einer Aufklärungskampagne für Verbraucher.

Frau Alsalem plädiert in ihrem Gutachten auch für eine Hemmnis bei der Kaufnachfrage bei sexuellen Handlungen. Personen, die es nutzen, sollten ihrer Meinung nach in ein Sexualstraftäterregister eingetragen werden. Der Berichterstatter fordert völkerrechtliche Maßnahmen, um der Pornografie ein Ende zu setzen. Sie betont außerdem, dass Verbrechen gegen Prostituierte als Femizid gelten sollten.

sn, ats

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