Am vergangenen Dienstag wurden die beiden Dreißigjährigen, denen Gruppenvergewaltigung einer gefährdeten Person vorgeworfen wurde, nach mehr als dreijährigen Ermittlungen und zweitägiger Anhörung zu 12 bzw. 10 Jahren Haft verurteilt. Beide legten gegen dieses Urteil Berufung bei der Kanzlei des Strafgerichtshofs Haute-Loire ein. Es muss ein neuer Prozess organisiert werden.
Die beiden Männer, deren Vorstrafen 19 strafrechtliche Verurteilungen im ersten Fall und 15 im zweiten Fall umfassen, beteuern ihre Unschuld seit dem 26. April 2021, dem Tag nach der Gruppenvergewaltigung, die von einer zu diesem Zeitpunkt lebenden gefährdeten jungen Frau angezeigt wurde – dort, in Vorey-sur-Arzon.
Das Opfer hatte am selben Abend drei nicht einvernehmliche Anzeigen gemeldet, darunter zwei mit Sébastien Poiret, dem ältesten Angeklagten, und eine von Jonathan Bergeron. Die beiden Männer hatten nicht die gleiche Verteidigungsstrategie verfolgt: Der erste weigerte sich, die geringste sexuelle Beziehung mit der jungen Frau anzuerkennen, und der zweite beschwor einvernehmliche Handlungen herauf.
Ausschlaggebend waren die Aussagen eines Nachbarn und eines dritten Mannes, der zum Zeitpunkt der Begehung eines Teils der Tat in der Wohnung anwesend war. Am Ende der Debatten kam der Generalanwalt zu der Überzeugung, dass die erste Version des Opfers beibehalten werden müsse. Sie hatte gegen die beiden Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren beantragt. Der dritte Mann, der wegen der unterlassenen Anzeige einer Straftat verurteilt wurde, legte keine Berufung ein.