Verschiedene Fakten – Justiz – Ihr Sohn hatte in der Nähe von Marseille Feuer angezündet: Zwei geschiedene Eltern wurden für den Schaden verantwortlich gemacht

Verschiedene Fakten – Justiz – Ihr Sohn hatte in der Nähe von Marseille Feuer angezündet: Zwei geschiedene Eltern wurden für den Schaden verantwortlich gemacht
Verschiedene Fakten – Justiz – Ihr Sohn hatte in der Nähe von Marseille Feuer angezündet: Zwei geschiedene Eltern wurden für den Schaden verantwortlich gemacht
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Bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge sind getrennt lebende Eltern „Nun haften beide für Schäden, die ihr minderjähriges Kind verursacht hat“, heißt es in einem Urteil des Kassationsgerichts, das am Freitag, dem 28. Juni, veröffentlicht wurde. Und das “auch wenn der Minderjährige nur bei einem seiner Elternteile wohnt“, gibt das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Das Gericht untersuchte den Fall eines Teenagers aus Bouches-du-Rhône, der wegen „Zerstörung von Holz durch Feuer” nach einer Reihe von Bränden in der Nähe von Marseille im Sommer 2017. Das Gericht erklärte seine beiden geschiedenen Eltern zivilrechtlich für den verursachten Schaden haftbar, obwohl er bei seiner Mutter wohnte. Der Vater legte Berufung ein und argumentierte, dass seine Haftung wegen der gewöhnlichen Umstände nicht übernommen werden könne Der Wohnsitz seines Kindes sei bei ihm nicht festgestellt worden.

„Beide Eltern bleiben verantwortlich“

Das Berufungsgericht stimmte ihm zu, bevor Mutter und Kind die Angelegenheit vor das Kassationsgericht brachten. In diesem Fall sind die Richter des Kassationsgerichts jedoch „Rechtsprechung weiterentwickeln„Bis dahin beurteilten sie nur die Eltern.“wo das Gericht den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes festgestellt hat“könnte”zur Wiedergutmachung des durch ihr minderjähriges Kind verursachten Schadens verurteilt werden“.

Wenn die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, gilt die Voraussetzung des Zusammenlebens daher auch dann als erfüllt, wenn sie getrennt leben und das Kind nur bei einem von ihnen wohnt“, erklärt das Gericht.

In diesem Fall bleiben beide Elternteile für Schäden verantwortlich, die das minderjährige Kind verursacht.“, fügt die Stelle hinzu, die die Berufungsentscheidung aufhebt. Der Fall muss erneut beurteilt werden.

Eine Entscheidung, die politische Debatten widerspiegelt

Wie auch immer, es “Anders verhält es sich, wenn der Minderjährige durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung einem Dritten anvertraut wurdefährt das Gericht fort. In diesem Fall wohnt das Kind bei dieser dritten Person und die Eltern des minderjährigen Kindes können nicht zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn sie weiterhin ihre elterliche Sorge ausüben.

Nach den Unruhen im Sommer 2023 spiegelt diese Entscheidung politische Debatten über die Verantwortung beider Elternteile wider, wenn ein Teenager straffällig wird.

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