Auf einer Baustelle in Waterloo fährt ein Autofahrer gewaltsam einen Arbeiter an: Er wird zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt

Auf einer Baustelle in Waterloo fährt ein Autofahrer gewaltsam einen Arbeiter an: Er wird zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt
Auf einer Baustelle in Waterloo fährt ein Autofahrer gewaltsam einen Arbeiter an: Er wird zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt
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Wir haben die Erklärungen von Mehdi N vor einem Monat vor dem Strafgericht von Wallonisch-Brabant nicht gehört. Der Mann wurde zitiert, um die Verhinderung vorsätzlicher Körperverletzung und Körperverletzung zu erklären, die zu Arbeitsunfähigkeit führten, und reiste nicht nach Nivelles. Ich bin mir nicht sicher, ob er die richtige Wahl getroffen hat …

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Der Staatsanwalt erwartete ihn bei der Anhörung. Die Fakten gehen auf den 12. August 2023 zurück, als in der Nähe von Waterloo große Autobahnbauarbeiten durchgeführt wurden. Beim Fahren seines Autos missachtete der Angeklagte offensichtlich die im Rahmen dieser Arbeiten angebrachten Schilder und blieb irgendwann in dem Bereich stecken, in dem die Männer arbeiteten.

Ein Arbeiter näherte sich dem Fahrzeug. Nach seinen Beobachtungen befanden sich der Fahrer und sein Beifahrer nicht in ihrem normalen Zustand. Der Arbeiter vermutete, dass er Lachgas konsumiert hatte.

Über die Reaktion von Mehdi N. ist allerdings nicht zu lachen oder gar zu lächeln. Wütend darüber, dass er nicht weiterkommen konnte, stieg er aus seinem Fahrzeug und schlug auf den Arbeiter ein. Und es war kein kleiner Schlag ins Gesicht, da der Mann nach diesen Schlägen drei Tage lang arbeitsunfähig war.

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Es wurde Anzeige erstattet und die Ermittler nutzten Bilder, die von ANPR-Kameras – also solchen, die Autokennzeichen scannen – aufgenommen wurden, um den potenziellen Täter ausfindig zu machen. So wurde Mehdi N. identifiziert und anschließend zur Polizeiwache vorgeladen. Aber er antwortete nicht.

Der Polizei lag jedoch ein Foto von ihm vor, das dem Opfer gezeigt wurde. Sie erkannte ihren Angreifer ohne jeden Zweifel. Der Verdächtige wurde erneut vorgeladen, reagierte jedoch nicht mehr als beim ersten Mal.

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Vor dem Gericht erwartete ihn der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Vergeblich, aber sie wies darauf hin, dass der Angeklagte bereits … vierundzwanzig Mal wegen Fahrens verurteilt worden sei. Wir vermuten, dass dies nicht ausreicht, um Nachsicht auf der Bodenseite zu wecken!

Mit dem soeben ergangenen Versäumnisurteil folgt das Gericht den Beschlagnahmungen: Mehdi N. erhält eine Freiheitsstrafe von vierzehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 800 Euro.

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