Dafür hatte er zehn Tage Zeit. Ein Friedenswächter, der am Mittwoch, dem 4. Dezember 2024, bei der Eröffnung der Anhörung wegen vorherigem Schuldeingeständnis vor dem Gericht in Niort verurteilt wurde, legte schließlich Berufung gegen seine sechsmonatige Bewährungsstrafe ein. Als Sanktion wurde jedoch zunächst die Besonderheit des „Schuldbekenntnisses“ akzeptiert. Der Staatsanwalt Julien Wattebled bestätigte die Angaben.
Dieser nationale Polizeibeamte besprühte einen Mann, jetzt in den Dreißigern, während eines wie folgt beschriebenen Einsatzes aus nächster Nähe mit Tränengas “Zeitform” durch die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt des Departements Deux-Sèvres. Es war in der Nacht von Samstag, 27. August, auf Sonntag, 28. August 2022, im Stadtzentrum von Niort. Das Opfer verlor beinahe die Funktionsfähigkeit seines linken Auges und blieb 30 Tage lang völlig arbeitsunfähig.
Aktuelle Verwaltungsrechtsprechung
Gewünscht, Me Sébastien Rey, der Anwalt des 54-jährigen Friedenstruppens, wollte sich zu dieser Information nicht äußern. Diese Anfechtung des Urteils erklärt sich im Wesentlichen mit der von den Gerichten zusätzlich zur Hauptstrafe verhängten dreijährigen Sperre. Allein diese Sanktion könnte dem Polizeibeamten die Ausübung seiner Tätigkeit verbieten, so eine kürzlich ergangene Entscheidung eines französischen Verwaltungsgerichts. Die Verteidigung wäre nach den Debatten auf diese völlig neue Rechtsprechung aufmerksam geworden, die Befreiung von der Eintragung in das Strafregister Nr. 2 reicht nicht mehr aus, um sich zu schützen.
Im weiteren Sinne ist es daher möglich, gegen ein „Schuldbekenntnis“ Berufung einzulegen: „Zum Zeitpunkt der Schaffung des CRPC wollte der Gesetzgeber dem Angeklagten so weit wie möglich die Möglichkeit geben, eine fundierte Entscheidung zu treffen. entwickelt Staatsanwalt Wattebled. In diesem Sinne ist die Anwesenheit des Anwalts obligatorisch, aber auch, dass der Angeklagte eine Bedenkzeit beantragen und sogar die Anerkennung des Sachverhalts und/oder die Annahme des Urteils überdenken kann. »