Ein Schwimmbadhersteller, der daran gehindert wurde, ein 2.000 m² großes Gebäude in der Vendée zu errichten, ergreift rechtliche Schritte

Ein Schwimmbadhersteller, der daran gehindert wurde, ein 2.000 m² großes Gebäude in der Vendée zu errichten, ergreift rechtliche Schritte
Ein Schwimmbadhersteller, der daran gehindert wurde, ein 2.000 m² großes Gebäude in der Vendée zu errichten, ergreift rechtliche Schritte
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Par

Stéphanie Hourdeau

Veröffentlicht am

18. Dez 2024 um 11:50 Uhr

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Ein Schwimmbadhersteller beantragte am Dienstag, dem 17. Dezember 2024, beim Verwaltungsgericht von Nantes die Aufhebung der negativen Planungsbescheinigung, die ihm der Bürgermeister von Achards am 4. Mai 2021 vorgelegt hatte.

Ein Chef von a Schwimmbadunternehmen der Vendéegewünscht „ein Industriegebäude von 2.000 m² bauen“ in der Achards-Aktivitätszone, wo es bis 2018 installiert war, stieß aber auf die Ablehnung des Bürgermeisters der Gemeinde.

Weigerung des Bürgermeisters

Der Anführer hatte beschlagnahmte Verwaltungsgerichtsbarkeit am 5. Juli 2021, um den gewählten Beamten dazu zu zwingen Erkennen Sie die bebaubare Natur dieses Landes befindet sich in der Rue des Sables 3 „innerhalb von fünfzehn Tagen“, mit einer Strafe von „30 € pro Tag der Verspätung“ und zusätzlich 2.000 € für seine Anwaltskosten.

Der Bürgermeister der neuen Gemeinde hatte ihm tatsächlich erklärt, dass die bestehende Netzwerke seien „unzureichend“ die Errichtung eines solchen „Industriegebäudes“ zu erlauben und dass „die Merkmale der Nutzung“ seines Grundstücks es nicht zuließen, eine Urbanisierung in Betracht zu ziehen.

Der Fünfzigjährige aus Landevieille behauptet seinerseits, dass sein Projekt „im Einklang“ mit der Bestimmung der Achards-Aktivitätszone stand.

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Unzureichende Netzwerke

In der Anhörung an diesem Dienstag, 17. Dezember 2024, hält der öffentliche Berichterstatter das Argument des Managers für „wirkungslos“. „Nicht aus diesem Grund“ sei ein positives Baugutachten verweigert worden, betonte der Magistrat, dessen Meinung sich die Richter häufig anschließen. Aus demselben Grund wies dieser auch das Argument des Beschwerdeführers zurück, wonach das Grundstück „keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt“.

Der Firmenchef ist außerdem der Ansicht, dass es „keine offensichtliche Unmöglichkeit“ gegeben habe, Arbeiten zum Ausbau der Wasser- und Stromnetze durchzuführen. Der Berichterstatter erinnerte daran, dass sich ein Bürgermeister auf einen solchen Grund berufen könne, „um nicht gezwungen zu sein, die Netze einfach aufgrund einer privaten Initiative auszubauen, ohne die öffentlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen“. Allerdings hätten in diesem Fall neue Kabel über „160 Meter“ gedehnt und neue Wasserleitungen über „275 Meter“ vergraben werden müssen.

Der Bürgermeister von Achards war daher berechtigt, dem Unternehmen und seinem Geschäftsführer eine negative Planungsbescheinigung auszustellen. Die Anwältin der SCI äußerte sich in der mündlichen Verhandlung nicht zu den bereits in ihren Schriftsätzen genannten Ausführungen. Das der Gemeinde Achards ahmte es nach kurzen mündlichen Bemerkungen nach. Das Verwaltungsgericht Nantes, das sich seine Entscheidung vorbehalten hat, wird sein Urteil in den kommenden Wochen verkünden.

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