Die jüngsten Brände im Departement Côte-d’Or (Ivry-en-Montagne, Thoisy-le-Désert, Lacour d’Arcenay, Arc-sur-Tille…) veranlassten die Präfektur sowie die Feuerwehr und den Rettungsdienst zum Einsatz Wachsamkeit gegenüber Hausbränden und den mit Heizungsunfällen verbundenen Risiken.
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Die Feuerwehr von Côte-d’Or ruft zur Wachsamkeit bei Hausbränden auf: Viele Geräte und Gegenstände im Haus können die Ursache eines Brandes sein, darunter Elektrogeräte, Heizgeräte und Kochgeräte.
Bei den Feierlichkeiten zum Jahresende erhöht sich die Brandgefahr auch durch die Verwendung festlicher Dekorationen wie Girlanden und Kerzen.
Die Präfektur Côte-d’Or erlässt folgende Mahnungen:
- Baum und Dekorationen: Stellen Sie den Baum nicht in der Nähe von Wärmequellen (Kerzen, Heizkörper, Kamine) auf. Wählen Sie beim Kauf eines künstlichen Baumes einen aus feuerfesten Materialien. Vermeiden Sie es, den Baum mit Beflockung zu bedecken, da Kunstschnee oder Frost leicht entzündlich sind. Stellen Sie die Unversehrtheit von Girlanden und anderen elektrischen Dekorationen (beschädigter Draht, abgeschraubte Glühbirne) und deren Einhaltung der NF-Standards sicher; Lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt eingeschaltet.
- Elektrische Ausrüstung: Lassen Sie die Installationen in Ihrem Zuhause regelmäßig überprüfen und warten; Überlasten Sie die Steckdosen nicht, wählen Sie Steckdosenleisten, die den NF-Standards entsprechen und die angegebenen Höchstleistungen einhalten. Geräte im Betrieb überwachen; Legen Sie Textilien nicht auf einen Heizkörper oder ein laufendes Elektrogerät
- Brennbare Produkte: Stellen Sie brennbare Produkte (Alkohol, Benzin) weit entfernt von Quellen auf
erhitzen und keine brennbaren Stoffe (Karton, Papier) in der Nähe aufbewahren - Vermeiden Sie das Rauchen in Innenräumen und löschen Sie die Zigaretten vollständig aus.
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SDIS-Feuerwehrleuten zufolge wurden kürzlich mehrere Hausbrände mit Schornsteinbränden in Verbindung gebracht. Daher ist es wichtig, die folgenden Empfehlungen zu befolgen:
• Lassen Sie den Schornsteinfeger mindestens einmal im Jahr, idealerweise zweimal, von einem Fachmann durchführen
sachkundige Person, die eine Bescheinigung vorlegen muss. Zur Erinnerung: Schornsteinfegen ist Pflicht.
• Überladen Sie den Kamin nicht mit Holz und füllen Sie den Kamin nach und nach auf
• Verwenden Sie kein Lösungsmittel oder Alkohol, um das Feuer zu entfachen
• Lagern Sie keine brennbaren Materialien vor dem Kamin
• Bevorzugen Sie hochwertiges Holz: Feuchtes oder übermäßig grünes Holz sowie Weichhölzer verursachen
Es entsteht mehr Ruß und die Gefahr von Schornsteinbränden steigt
• Blockieren Sie vor allem nicht die Belüftung der Räumlichkeiten, auch wenn es draußen kalt ist.
• Überprüfen Sie die autonomen Rauchwarnmelder (Pflichtausstattung insgesamt).
Unterkunft)
• Im Brandfall evakuieren Sie das Gelände und rufen Sie 18 oder 112 an
Um schließlich das Risiko einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO), ein unsichtbares und geruchloses Gas, zu vermeiden, wird Folgendes empfohlen:
• Wechseln Sie die Luft in Ihrem Zuhause jeden Tag für mindestens 10 Minuten, auch im Winter.
• Stellen Sie sicher, dass das Haus über Gitter oder Lüftungsschlitze verfügt, damit die Luft zirkulieren kann
Reinigen Sie die Lüftungsschlitze auch bei sehr kaltem Wetter ordnungsgemäß und ordnungsgemäß.
• Lassen Sie Ihre Heizgeräte (Heizkessel, Öfen usw.) jedes Jahr überprüfen und warten.
Warmwasserbereiter usw.) und befolgen Sie die Gebrauchsanweisung.
• Benutzen Sie niemals einen Herd als Notheizung.
• Lassen Sie niemals den Motor eines Autos in einer privaten oder öffentlichen Garage laufen.
• Wenn möglich, installieren Sie einen Kohlenmonoxid (CO)-Melder, der der Norm entspricht
Europäische EN50291. Bitte beachten Sie, dass DAAFs (autonome Rauchwarnmelder) keine Kohlenmonoxidmelder sind.
„Zu den Symptomen einer Kohlenmonoxidvergiftung gehören: Kopfschmerzen;
und Erbrechen; Müdigkeit und Unwohlsein. Bei Verdacht auf Vergiftung: Raum lüften, anhalten
Heiz- und Kochgeräte zu benutzen, verlassen Sie das Gelände, rufen Sie den Rettungsdienst unter der Rufnummer 18 oder 112 von außen an und kehren Sie nicht ohne Zustimmung des Rettungsdienstes in Ihre Unterkunft zurück.“