OHNE RECHTSVERLETZUNG – Das Duo muss 30.000 Euro Schadensersatz zahlen und auf Tantiemen für den Song verzichten
Sie sind entschlossen, „in den Kampf“ zu ziehen: vom Pariser Berufungsgericht wegen angeblichen Plagiats des Liedes verurteilt Ein Mädchen aus Frankreich (1976) des Italieners Gianni Nazarro, des Sängers und Komponisten Gilbert Montagné und des Texters Didier Barbelivien werden diese Entscheidung im Kassationsverfahren anfechten, sagten sie gegenüber Le Parisien.
Wenn Gilbert Montagné sich weigert, sich zu einem „Fall zu äußern, der noch verhandelt wird“, teilte Didier Barbelivien seine „Ungläubigkeit“ mit: „In den beiden Liedern gibt es keine gemeinsamen Wörter, und ich bin gut in der Lage, das zu wissen, da ich mit Autor des Klageliedes“, behauptet er.
Lediglich der „musikalische“ Refrain wäre betroffen
Die Texte der beiden Lieder hätten eigentlich keinen Bezug, lediglich ihre Refrains stünden musikalisch nahe, bestätigt Le Parisien. Der Anwalt des Lyrikers weist außerdem darauf hin, dass „die italienische Justiz sie wegen einer teilweisen Rechtsverletzung verurteilt hat, die nicht die Texte betrifft“.
Aber wenn Didier Barbelivien sich von jedem Plagiat freispricht, schließt er sich der Kassationsbeschwerde der Anwälte von Gilbert Montagné an … vielleicht, weil seine Urheberrechte an den beiden Liedern seit einer italienischen Entscheidung im Jahr 2015 gesperrt sind?
Unsere Akte „Plagiate“.
Für den Anwalt der Autoren des Liedes Ein Mädchen aus Frankreich„Italienische Justiz(…) Lesen Sie mehr auf 20minutes
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