Ökologischer Bonus-Malus: Im Jahr 2025 werden die Bedingungen für Beihilfen und Strafen verschärft

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© Shutterstock/StudioPortoSabbia

Die Änderungen sind Teil eines Ansatzes zur Haushaltseinsparung und zum ökologischen Wandel. Und sie werden für viele französische Bürger erhebliche Auswirkungen auf den Fahrzeugkauf haben.

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Die Unterstützung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs wird drastisch reduziert

Erste Änderung: Die Unterstützung beim Kauf von Elektrofahrzeugen wird deutlich reduziert. Im Jahr 2025 erhöht sich der Rahmen von 1,5 Milliarden auf 1 Milliarde Euro. Der 2017 eingeführte Ökobonus erhöht sich von 4.000 auf 3.000 Euro im Jahr 2025. Für Haushalte mit einem Referenzsteuereinkommen könnte die Förderung jedoch bei 7.000 Euro belassen werden je Aktie kleiner oder gleich 14.089 €: Die Entscheidung muss noch bestätigt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass dieser Ökobonus nur für Autos unter 47.000 Euro gilt und seit 2024 auch für in Europa hergestellte Modelle wie beispielsweise den elektrischen Renault 5.

Zur Erinnerung: Bei Miete dieser Komponente beträgt die Höhe des Ökobonus zusammen mit den Kosten für die Batterie maximal 37 % des Kaufpreises. Die Förderung für Hybridfahrzeuge wurde Ende 2022 abgeschafft.

Aber auch für Gebrauchtfahrzeuge gilt der Ökobonus unter bestimmten Voraussetzungen. Der Betrag beträgt 1.000 Euro für den Kauf oder die Langzeitmiete eines Modells, das maximal 20 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.

Verschärfung der Umweltstrafe

Zweite Änderung: die Verschärfung des Maßstabs für die Umweltstrafe. Der Schwellenwert wird in den nächsten drei Jahren schrittweise gesenkt:

  • Von 118 g/km auf 113 g/km im Jahr 2025
  • Von 113 g/km auf 106 g/km im Jahr 2026
  • Von 106 g/km auf 99 g/km im Jahr 2027

Der Höchstbetrag der Strafe erhöht sich um 10.000 €/Jahr. Im Jahr 2024 liegt sie bei 60.000 Euro für Fahrzeuge, die mehr als 193 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Im Jahr 2027 soll es dann sukzessive 90.000 Euro erreichen.

Hier sind vorerst die Details zur Umweltstrafe im Jahr 2024:

  • 118 g/km CO2: 50 €
  • 130 g/km CO2: 310 €
  • 150 g/km CO2: 2.049 €
  • 170 g/km CO2: 8.770 €
  • 194 g/km CO2: Es gilt die Höchststrafe von 60.000 €

Die Gewichtsstrafe für 1,5-Tonnen-Fahrzeuge

Dritte Änderung: Der Gewichtszuschlag bzw. die Steuer auf die Masse in fahrbereiter Reihenfolge (TMOM) wird sich ändern. Ab 2026 sind 1,5-Tonnen-Fahrzeuge betroffen, im Vergleich zu 1,8 Tonnen im Jahr 2023 und 1,6 Tonnen im Jahr 2025.

Diese Änderungen des Finanzgesetzes 2025 erfolgen im Rahmen der ökologischen Wende im Automobilsektor. Der Kauf von Elektrofahrzeugen könnte jedoch finanziell weniger vorteilhaft sein, während der Kauf von umweltschädlichen Wärmefahrzeugen mit Nachteilen verbunden sein wird.

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