Hier sind die drei wichtigsten Änderungen, die sich aus den Vereinbarungen ergeben

Hier sind die drei wichtigsten Änderungen, die sich aus den Vereinbarungen ergeben
Hier sind die drei wichtigsten Änderungen, die sich aus den Vereinbarungen ergeben
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Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stimmten am Donnerstagabend, 14. November, zwei wichtigen Vereinbarungen zu: eine zur Verlängerung des Arbeitslosenversicherungsvertrags von 2025 auf 2028 und die andere zur Weiterbeschäftigung von Senioren. Folgendes können wir daraus mitnehmen.

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1. Nachteile in Bezug auf die Rechte

Die „Altersgrenzen“, ab denen die Arbeitslosenentschädigung länger ist, sollen auf 2025 verschoben werden. Dies ist einer der Punkte der Arbeitslosen- und Seniorenversicherungsverträge, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen werden. Die Dauer der Entschädigung würde sich für Leistungsempfänger im Alter von 55 bis 56 Jahren auf bis zu 22,5 Monate erhöhen (und nicht mehr für Leistungsempfänger im Alter von 53 bis 54 Jahren). 27 Monate für ab 57 Jahren (und nicht mehr 55).

Darüber hinaus würde allen Leistungsempfängern ihre Zulage über dreißig Tage hinweg ausgezahlt, auch wenn der Monat der 31. ist. Und die Arbeitslosenversicherungsrechte von Grenzgängern würden verschärft: „Franzosen, die in der Schweiz arbeiten, sehen, dass ihr Arbeitslosengeld in Frankreich auf der Grundlage eines höheren Einkommens berechnet wird. beobachtet Eric Chevée vom CPME. Wir schlagen ein System vor, um dies zu korrigieren, ohne die Gleichheit zu brechen. »

2. Rechte nehmen zu

Der größte Fortschritt betrifft den gleitenden Ruhestand. Es ermöglicht Arbeitnehmern, die mindestens 150 Quartale haben, einen Teil ihrer Rente auch während der Teilzeitbeschäftigung zu beziehen. Der durch die Rentenreform sukzessive aufgeschobene Zugang zu diesem System wäre ab dem 60. Lebensjahr wieder möglich. Der Arbeitgeber hat jedoch immer das Recht, sich dem Antrag auf Teilzeitarbeit zu widersetzen: Die Gewerkschaften haben ihren Fall in diesem Punkt nicht gewonnen. Darüber hinaus würde das Berufsgespräch in der Mitte der Karriere gestärkt. Und die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Beschäftigungsdauer (in den letzten vierundzwanzig Monaten) würde für Saisonarbeiter und neue Leistungsempfänger von sechs auf fünf Monate verkürzt. „Die Sozialpartner erlangen die Kontrolle über die Arbeitslosenversicherung zurück“, freut sich Olivier Guivarch vom CFDT über diese Vereinbarungen.

3. Eine weniger salzige Note

Die Regierung wollte „400 Millionen Einsparungen“ im Jahr 2025 erreicht werden. „Wir kommen näher“ sagt Olivier Guivarch. „Wir erhalten 200 Millionen mit der Maßnahme für Grenzgänger und 150 Millionen mit der viermonatigen Verzögerung der geplanten Reduzierung des Arbeitgeberbeitrags um 0,05 Punkte. bestätigt Eric Chevée. Und letztendlich wird die Vereinbarung zu Einsparungen in Höhe von 1,7 Milliarden pro Jahr führen. » Genug, um die Regierung zu besänftigen. „Es ist ein erster Erfolg“ grüßt Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet. Die CGT ihrerseits prangert an, die nicht unterzeichnen will „Flugzeugeinschläge“.

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