Die Feiertage zum Jahresende markieren einen Höhepunkt der Aktivität der Bereitschaftsärzte, doch es besteht weiterhin Streit mit den Versicherern um die als überzogen angesehene Notfallsteuer von 40 Franken. Es wurde eine teilweise Einigung verkündet, ohne dass der Konflikt gelöst werden konnte.
Ende letzter Woche veröffentlichten Ärzte und Versicherer in einer gemeinsamen Medienmitteilung eine „Lösung“ bezüglich der Pauschale von 40 Franken, die die Unannehmlichkeiten des Arztes bei einer dringenden Konsultation oder einem Besuch ausserhalb der üblichen Sprechzeiten kompensieren soll.
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Diese Formulierung deutete auf eine vollständige Lösung des Konflikts hin. Bei genauerer Lektüre zeigt sich jedoch, dass die Vereinbarung nur einen Aspekt betrifft: Sie ermöglicht es nun angestellten Ärzten, diese Steuer wie selbständige Ärzte zu erheben.
Begrenzte Fortschritte, da dieses technische Problem nicht im Mittelpunkt der Spannungen stand, die die medizinische Welt in den letzten Monaten erschüttert haben. Auf in den Medien verbreitete Insolvenz- oder Streikdrohungen gibt es bislang keine konkrete Reaktion.
Rückwirkende Erstattungen
Der Kern des Problems liegt in der Entscheidung des Bundesgerichts von diesem Sommer, die es den Versicherern erlaubt, in bestimmten Fällen die rückwirkende Erstattung von Notstandssteuern für fünf Jahre zu verlangen. Die Pressemitteilung zerstreut die Bedenken zu diesem Thema nicht.
Laut zwei von RTS befragten privaten medizinischen Zentren besteht weiterhin „zu große Unsicherheit“, um die Folgen dieser Teilvereinbarung abzuschätzen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nicht veröffentlicht und Arztpraxen ohne eigene institutionelle Vertretung müssen sich mit der vier Absätze umfassenden Pressemitteilung begnügen.
Zwischen den Zeilen scheint es, dass die Versicherer ihr Recht auf Erstattung nicht aufgeben werden, wenn die Abrechnung als „ungewöhnlich hoch“ und „systematisch“ eingestuft wird. Ein Vorgehen, das von vielen diensthabenden Ärzten als ungerecht empfunden wird.
Unterschiedliche Interpretationen zum Notfall
Für Versicherer rechtfertigen nur Fälle nachgewiesener Notlage die Steuer von 40 Franken. Eine Ohrenentzündung ohne Termin am Weihnachtstag fällt ihrer Meinung nach im Gegensatz zu einem vermuteten Schlaganfall nicht in diese Kategorie.
Ärzte lehnen diese strenge Interpretation ab. Die Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten – abends, am Wochenende oder an Feiertagen – sei mit besonderen Zwängen verbunden, die ihrer Meinung nach diese zusätzliche Vergütung rechtfertigen.
Ohne diese Steuer, warnen Fachleute, besteht die Gefahr, dass Kliniken geschlossen werden und Patienten gezwungen sind, sich an Krankenhäuser zu wenden, die bereits überlastet sind. Allerdings spielen private medizinische Zentren eine Schlüsselrolle bei der Deckung eines Teils der Nachfrage, insbesondere dank Umleitungen, die von den Krankenhäusern selbst durchgeführt werden.
Der Rechtsstreit geht weiter
Aufgrund der Kritik haben mehrere private Arztpraxen eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Verteidigung ihres Modells beauftragt. Unterdessen laufen die Verhandlungen zwischen Versicherern und Ärzten weiter. Bis Ende Januar wollen sie sich auf ein neues Notabrechnungsmodell einigen, das 2026 in Kraft treten soll.
Romain Carrupt/Übung